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Briefwahl zur Landtagswahl am 20. März Wahleiter rät: Unterlagen rechtzeitig abschicken

Von Thomas Höfs 10.03.2011, 05:31

Bei der bevorstehenden Landtagswahl am 20. März können die Wähler auch wieder per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Allerdings sollte der Umschlag drei Tage vor dem Wahltag in der Post sein, rät der Wahlleiter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Gommern. Die Stadt Gommern gehört zwar verwaltungstechnisch zum Jerichower Land. Bei der Aufteilung der Wahlbezirke für die Landtagswahl ist die Ehlestadt allerdings der Nachbarstadt Zerbst zugeordnet. Das bedeutet für die Wähler nicht nur andere Direktkandidaten für den Landtag. Auch die Ansprechpartner bei Fragen rund um die Wahl sitzen nicht in der Kreisverwaltung Jerichower Land, sondern im benachbarten Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Zwar wird es in Gommern auch ausreichend Wahllokale für die Stimmabgabe geben. Dennoch können nicht alle Wähler die Wahllokale an dem Tag erreichen. Für sie gibt es traditionell die Briefwahl. Weit vor dem Wahltermin können die Unterlagen angefordert werden. Wichtig ist nur, dass die ausgefüllten Briefwahlumschläge wieder rechtzeitig zur Auszählung im Briefwahllokal eingehen, weist der Kreiswahlleiter des Nachbarlandkreises hin.

Spätestens am 17. März sollten Birefwähler, so der Ratschlag, ihre Unterlagen bei der Post aufgegeben haben. Die Post transportiert die Briefe übrigens kostenlos. Daneben kann der Briefwahlumschlag auch direkt am Hausbriefkasten des Kreiswahlleiters in Köthen (Anhalt) abgegeben werden.

Die Abgabe von Briefwahlunterlagen in Wahllokalen sowie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist dagegen unzulässig, weist er hin. Das führe dazu, dass die entsprechende Stimme nicht gezählt werden könne. Deshalb, so der Ratschlag des Kreiswahlleiters, sollten sich Briefwähler nicht allzuviel Zeit mit ihrer Stimmabgabe lassen. Kommen Wahlbriefe erst am 21. März beim zuständigen Briefwahllokal an, werden die Stimmen nicht mehr mitgezählt. Hier habe sich der Wähler die Arbeit dann umsonst gemacht.

Briefwahlunterlagen können die Bürger bei ihrer zuständigen Gemeinde entweder formlos schriftlich beantragen. Eleganter ist die Beantragung über die bereits im Februar verschickten Wahlbenachrichtigungskarten.

Für viele Wähler ist die Briefwahl in den vergangenen Jahren eine interessante Lösung zur Abgabe ihrer Stimme geworden. Bei den vergangenen Wahlen beteiligte sich rund ein Fünftel der Wähler per Briefwahl am Urnengang.

Die Unterlagen für die Briefwahl können dabei bequem zu Hause ausgefüllt werden. Am Wahlsonntag selbst kann der Besuch des Wahllokals dann ausfallen. Dafür bleibt Zeit für die Familie oder einen Ausflug.