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Stadtrat Möckern beschließt Feuerwehr- und Friedhofsgebührensatzung Nach langen Diskussionen letzte Satzungen befürwortet

Von Bettina Schütze 12.03.2011, 05:26

Im zweiten Anlauf hat der Stadtrat die Beschlussvorlagen zur Feuerwehrgebührensatzung und zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

Möckern. "Mit diesem Rahmen der Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung können wir jetzt erst mal leben", brachte Möckerns Bürgermeister Frank von Holly seine Zufriedenheit zur nun vorliegenden Neufassung zum Ausdruck. Hinweise aus der Stadtratssitzung vom Dezember wurden eingearbeitet.

Die Fläming-Fraktion hatte den Antrag gestellt, dass den Feuerwehren aus ihren Einnahmen des laufenden Jahres ein prozentualer Anteil für Investitionen im kommenden Haushaltsjahr zugesichert beziehungsweise gewährt wird. Der Antrag wurde mit 18 Nein- und 14 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Dem Antrag der Wählergemeinschaft/FDP, die Satzung bis 2012 zu ergänzen, wurde zugestimmt. Als nicht sinnvoll lehnte Frank von Holly den Antrag von Thomas Lindemann (Fläming-Fraktion) ab, einen Sonn- und Feiertagszuschlag zu erheben, ab.

In die Beschlussvorlage gingen drei Änderungen ein. Die Abschreibungszeiträume wurden von 30 auf 20 und von 15 auf 10 Jahre für Fahrzeuge geändert. Die generelle Abschreibungszeit für Geräte und Ausrüstung liegt nun bei 15 Jahren. Die Ist-Kosten werden gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss 2010 für Fahrzeuge verwendet. Berücksichtigt werden die Ist-Einsatzstunden 2010 und der sonstigen Stunden. Keine Berücksichtigung finden die Ausbildungsstunden.

Mit einer Einhaltung wurde der geänderten Beschlussvorlage zugestimmt.

Dritter Entwurf

Auch die Friedhofsgebührensatzung wurde nun beschlossen. 16 Mitglieder stimmten dafür, 13 mit Nein und sechs enthielten sich der Stimme. Im vergangenen Jahr hatten acht Ortschaftsräte die Beschlussvorlage befürwortet und 13 abgelehnt. Daraufhin wurde der zweite Entwurf im Januar 2010 im Bauausschuss noch einmal beraten. Der nun vorgelegte dritte Entwurf entspricht zahlenmäßig dem zweiten Entwurf. Der Satzungsentwurf wurde umfangreich nachgearbeitet, Frank von Holly.

Andreas Fischer (Wählergemeinschaft/FDP) brachte den Antrag ein, anstatt für 30 Jahre die Gebühren für eine 15-jährige Ruhefrist (Pflege einer Grabstelle) entsprechend des Bestattungsgesetzes einzubringen und eine Grabstätte erst nach 25 Jahren neu zu belegen. Nach dem Hinweis von Ordnungsamtsleiter Mathias Klack, dass Liegezeiten in der Friedhofssatzung beschlossen wurden, wurde der Antrag der Fraktion mit 18 Nein- und 11 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen abgelehnt.

Keine Benutzungsgebühren sollen erhoben werden, wenn die Ortschaftsräte die Pflege der Friedhöfe mit den Einwohnern organisieren. Frank von Holly: "Dann reicht ein verpflichtender Beschluss des Ortschaftsrates." Weiterhin sollen die einheitlichen Gebühren nach zwei Jahren nachkalkuliert und dann erneut beschlossen werden.

Mit der Satzung soll eine 80-prozentige Kostendeckung erreicht werden.