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Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Gemeinderat Biederitz: 90 000 Euro werden nicht zurückgezahlt

Von Thomas Rauwald 15.03.2011, 05:27

Die Mitglieder des Biederitzer Haupt- und Finanzausschusses lehnten eine von Bürgermeister Kay Gericke initiierte Rückzahlung von zu viel gezahlten Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in Königsborn ab und empfahlen dies auch dem Gemeinderat.

Königsborn/Biederitz. Um genau 89 021,06 Euro geht es. Untersuchungen des Rechnungsprüfungsamtes auf Druck einer Bürgerinitiative hatten ergeben, dass in den Jahren 2002 bis 2007 die Königsborner Bürger zu höhe Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung bezahlt hatten. Angefochten wurden die Gebührenbescheide damals nicht. Das geschah erst Jahre später und führte zur tieferen Untersuchung der Problematik. Eigenkapitalzinsen sind in die Gebührenkalkulation 2002 bis 2007 eingeflossen, obwohl das nicht hätte passieren dürfen. Die Schmutzwasser-Beseitigungsanlagen sind seinerzeit nicht mit Mitteln der ehemaligen Gemeinde Königsborn finanziert worden. Hierzu standen Fördermittel bereit. Die knapp 90 000 Euro sind rechtswidrig erhoben worden.

Der Bürgermeister begründete die Rückzahlung des Betrages mit der Möglichkeit, ihn in drei Jahresscheiben (2011 bis 2013) gebührenmindernd zurückzuführen. Allerdings sei die Gemeinde dazu nicht verpflichtet, weil die Rechtsmittelfristen für diesen Betrag schon abgelaufen seien. Deshalb hätten die Bürger auch keinen Anspruch auf dieses Geld. Die Rückzahlung sei als gute Geste zu sehen.

Gute Geste hin, gute Geste her: Ist ein solches Vorgehen rechtskonform, fragte Ausschussmitglied Karl Heinz Latz. Seines Wissens dürften keine öffentlichen Gelder zur Begleichung von Abwassergebühren eingesetzt werden. In Anbetracht der finanziellen Lage der Gemeinde sei auch zu überdenken, ob man Geld ausgibt, obwohl man es rechtlich nicht braucht, sagte Latz. Dennoch sollte recherchiert werden, wofür die 90 000 Euro eingesetzt worden sind. Bürgermeister Kay Gericke hatte erklärt, dass sie nicht der Kalkulation zugeführt worden waren. Hilmar Graßhoff, Ortsbürgermeister von Königsborn, sagte, unter der Voraussetzung, dass das Geld nicht der persönlichen Bereicherung von wem auch immer gedient hat, sollte das Gebührenpaket so verschnürt bleiben, wie es jetzt ist. Dem folgte auch Carsten Schneider, Ortsbürgermeister von Biederitz: "Wenn wir jetzt Gelder zurückzahlen, die bereits rechtswirksam sind, dann kann ja jeder Bürger mit einer solchen Forderung kommen." Er glaube auch nicht, dass das rechtlich korrekt sein würde.

Matthias Müller, Ortsbürgermeister von Woltersdorf, wies auf den Gleichheitsgrundsatz hin. Würde das Geld zurück gegeben, seien die Bürger einer Ortschaft bevorzugt. Auch er forderte einen Verwendungsnachweis.

Bei der Abstimmung über die Empfehlung des Vorschlages von Bürgermeister Kay Gericke zeigten die Ausschuss-Mitglieder Einhelligkeit: Alle stimmten gegen den Beschlussentwurf des Bürgermeister. Nur er selbst votierte mit Ja.

Im Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010 sind die Kapitalzinsen ebenfalls erhoben worden. Zur Rückzahlung der knapp 30 000 Euro gibt es jedoch eine Pflicht. Die Rückzahlung wird über geminderte Gebühren in den Jahren 2011 bis 2013 realisiert.