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Nur noch öffentliche Osterfeuer werden zugelassen Keine Kontrolle aber künftig weniger Genehmigungen

Von Stephen Zechendorf 30.04.2011, 06:31

Die hohe Zahl der "Brauchtumsfeuer im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Möckern zu Ostern wird eine Ausnahme bleiben. Das betonte Stadtbürgermeister Frank von Holly bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Möckern. Vorangegangen war die Frage von Brandschutzabschnittsleiter Meik Schulz, der wissen wollte, "wieviele von den 300 privaten Osterfeuern denn vom Ordnungsamt kontrolliert worden sind". Die Antwort aus dem betroffenen Amtsbereich der Stadtverwaltung fiel knapp aus: keines. Offen bleibt somit auch die Frage, wieviel Einnahmen aus verhängten Ordnungsgeldern eine solche Kontrolle hätte bringen können.

Was ist "flämmen"

Nur im Falle von Lübars sei die Feuerwehr zu einem nicht genehmigten Osterfeuer ausgerückt, was zwar keine Kontrolle war, aber dem Verursacher des Feuers in Rechnung getstellt werden soll.

Für anfängliche Verwirrung sorgte bei den privaten Osterfeuern ein kleines Wörtchen, welches in den ausgegebenen Bescheinigungen der Verwaltung auftauchte: "Bei Waldbrandstufe II sei das Flämmen verboten", hieß es da. Und an besagtem Ostersonnabend galt für den Landkreis die Warnstufe II.

War also das Abbrennen all der Osterfeuer illegal? Nein, heißt es dazu aus dem zuständigen Verwaltungstrakt. "Flämmen" sei die Bezeichnung für das geordnete Abbrennen der Grasnarbe. Mit dem Osterbrauch habe dies nichts zu tun. Dennoch werde das Wörtchen "Flämmen" aber in den künftigen Genehmigungen nicht mehr vorkommen.

Ohnehin wird es dann nicht mehr so viele Genehmigungen geben. "Dieses Jahr war eine Ausnahme", bezieht sich Frank von Holly auf das Brennverbot von Gartenabfällen. "Wir werden die Genehmigung künftig sehr eng halten", versprach Frank von Holly. Ihmzufolge sollen in den kommenden Jahren nur noch die öffentlichen Osterfeuer genehmigt werden.