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Haupt- und Finanzausschuss Möser gibt für Nutzungssatzung grünes Licht Räume der Feuerwehren aus Satzung gestrichen

Von Thomas Rauwald 14.05.2011, 06:28

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses haben auf ihrer letzten Sitzung über eine Satzung zur Nutzung gemeindeeigener Räume befunden. In der Diskussion hat es einige Korrekturen gegeben.

Möser. Auf der nächsten Sitzung des Gemeinderates kann die Satzung beschlossen werden. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses hatten dem Entwurf nach einigen Korrekturen zugestimmt und einer Verweisung zur Beschlussfassung in den Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

Die wesentlichste Änderung bezieht sich auf die Schulungsräume in den Feuerwehrgerätehäusern. Sie waren von der Verwaltung in die Liste aller in den Ortschaften vorhandenen Räume aufgenommen worden, die sich in der Verantwortung der Gemeinde befinden. Doch einheitlich ist von den Ortschaftsräten gefordert worden, diese Räume aus der Satzung zu streichen. Zuletzt hatte der Hohenwarther Ortschaftsrat ihren Ausschussmitgliedern eine dementsprechende Forderung mit auf den Weg gegeben. In den Wehren wird darauf aufmerksam gemacht, dass es meist keine Trennung zwischen diesen Räumlichkeiten und den Hallen gibt, in denen Fahrzeuge und Feuerwehrtechnik untergebracht sind. Das könnte zu Konflikten führen. Außerdem würden die meisten Kameraden ihre Räume auch selbst pflegen und reinigen, anderen aber den Dreck nicht hinterherräumen wollen.

Fachbereichsleiter Hartmut Dehne erklärte, dass man bei der Erarbeitung des Entwurfs alle Räume aufgenommen habe, um sich nicht anzumaßen, den Räten eine Entscheidung vorwegzunehmen. Wenn es der überwiegende Wunsch ist, dass die Feuerwehrräume aus der Satzung entlassen werden, dann sei das natürlich möglich. Insofern ist darüber Einhelligkeit erzielt worden. Nutzen dürfen sollen dieses Räume nun lediglich Personen, die Mitglieder der Freiwilligen Ortsfeuerwehren und deren Fördervereine sind. Bei der Inanspruchnahme ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten.

Sowohl in den Ortschaftsräten als auch in den Ausschüssen ist intensiv um den Paragrafen 1 gesprochen worden, der generell regelt, wer gemeindeeigene Räume nutzen darf. Hintergrund ist der Wille, rechte Parteien und Vereinigungen von der Nutzung auszuschließen. Eine wirksame und sichere Lösung sei nur, so Ausschussmitglied Claudia Schmidt, alle Parteien von der Nutzung gemeindeeigener Räume auszuschließen. Jede partielle Einschränkung habe Tücken. Eine generelle Lösung sei am zuverlässigsten. Somit sind die Ausnahmen vom Nutzungsrecht gestrichen worden. Die Nutzung ist zu beantragen. Dann wird ein Nutzungsvertrag geschlossen.

Die Satzung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann für alle Räume - je nach Größe und Ausstattung gestaffelt - die gleichen Nutzungsgebühren. Das sind in der Mehrzahl 100 Euro pro Tag. Bei einer Nutzung von maximal vier Stunden sind pro Stunde 12,50 Euro in der Mehrzahl der Räumlichkeiten zu entrichten.