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Friedhofssatzungs-Entwurf der Einheitsgemeinde Möser wird diskutiert Für Urnenbestattung ist neue Variante vorgesehen

Von Thomas Rauwald 20.05.2011, 06:29

Die neue Friedhofssatzung der Einheitsgemeinde Möser wird derzeit in den Gremien und in den Ortschaftsräten der Einheitsgemeinde Möser behandelt. Sie soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Möser. Mit 14 Seiten und 36 Paragraphen ist dieser Satzungsentwurf der Gemeindeverwaltung der umfangreichste in der Liste jener Satzungen, die ab dem kommenden Jahr für alle Ortschaften der Gemeinde Möser gelten sollen.

Standesbeamtin Christel Krawzoff hatte dazu in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses argumentiert, man brauche eine handhabbare Rechtsgrundlage, die alle erdenklichen Umstände erfasst und regelt. Die einzelnen Friedhofssatzungen der einstigen Gemeinden seien ihr nicht klar genug definiert gewesen.

Dennoch ist sowohl in den Diskussionen der Ortschaftsräte als auch des Haupt- und Finanzausschussses moniert worden, welch scheinbare Spitzfindigkeiten erfasst worden sind. Das betrifft zum Beispiel den Paragraphen 23, der die Gestaltungsvorschriften für Friedhofsbereiche mit zusätzlichen Maßgaben regelt. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass eine Politur der Grabmale nicht zugelassen, die Schrift allerdings vertieft oder erhaben in den Stein einzuhauen ist. Die vertiefte Schrift kann farbig in Grautönen ausgelegt werden. Grellweiße Grabmale sind nicht erlaubt.

Debattiert wurde über das im Paragraphen "Verhalten auf dem Friedhof" geregelte Mitbringen von Tieren.

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass es verboten sein soll, Tiere mitzubringen. Ausgenommen sollen davon Hunde sein. Sie jedoch sind an der Leine zu führen.

Einerseits waren die Ausschussmitglieder der Auffassung, dass man älteren Menschen nicht verweigern sollte, ihr kleines Hündchen dabei zu haben. Andererseits gibt es Beschwerden, dass Hunde auf einem Friedhof nichts zu suchen hätten. Die Ausschussmitglieder votierten für eine radikale Lösung, die das Mitbringen von Tieren generell verbietet. Allerdings hat der Gemeinderat mit der Beschlussfassung der Satzung das letzte Wort.

Unstrittig scheint jedoch die Streichung der Passage zu sein, dass Rasenflächen, soweit sie nicht als Wege dienen, generell nicht betreten werden dürfen. Es gibt Friedhofsanlagen, auf denen Gräber rundum mit Rasen umgeben sind.

Neu für einige Friedhöfe wird eine Grabstättenart sein, die bisher noch nicht sehr verbreitet ist, nämlich die Urnengemeinschaftsanlage mit Grabsteinen. Im Unterscheid zur anonymen Urnengemeinschaftsanlage, bei der Hinterbliebene die genaue Position der Urne nicht kennen, wird es bei der neuen Variante durch den Grabstein einen Lagehinweis geben.