• 22. Mai 2012



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Schopsdorf nutzt Chance vorm Verfassungsgericht


Wurden bei Eingemeindung formale Fehler gemacht?

17.06.2011 05:31 Uhr |


Von Anja Keßler


Schopsdorfer Gemeindevertreter warten im Saal des Landesverfassungsgerichtes auf die Verhandlung.

Schopsdorfer Gemeindevertreter warten im Saal des Landesverfassungsgerichtes auf die Verhandlung. | Foto: Anja Keßler Schopsdorfer Gemeindevertreter warten im Saal des Landesverfassungsgerichtes auf die Verhandlung. | Foto: Anja Keßler

Dutzende kleiner Orte versuchen auf dem Gerichtsweg, die Zwangseingemeindung rückgängig zu machen. Einer davon ist Schopsdorf. Die 280-Seelen-Gemeinde wollte gestern die Verfassungsrichter von ihren Argumenten überzeugen. Ob die Richter diesen folgen, zeigt sich erst am 31. August, wenn das Urteil verkündet wird.

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Dessau-Roßlau/Schopsdorf. Es ging gestern Vormittag um ganz profane Dinge: Eine Einladung, Öffnungszeiten, Arztbesuche, Internetanschlüsse, Buslinien. Und es ging um das Schicksal von Schopsdorf, wie es der Präsident des Landesverfassungsgerichtes, Winfried Schubert, zu Beginn der Verhandlungen zusammenfasste.

Das bisherige Schicksal führte Schopsdorf erst nach Möckern und jetzt vor die Verfassungsrichter in Dessau-Roßlau. Ortsbürgermeister Thomas Barz wurde gestern begleitet von Mitgliedern des Ortschaftsrates und der Feuerwehr. "Wir fühlen uns im Prozess der Gebietsreform übergangen. Das wollen wir jetzt überprüft wissen", erklärte Barz im Vorfeld der Verhandlung.

Er kennt das Spiel vor Gericht, arbeitet er doch als Personalreferent am Oberlandesgericht Brandenburg. "Ich habe mit dem Präsidenten des dortigen Verfassungsgerichtes gesprochen. Ich weiß um unsere Chance", gibt er sich selbstsicher. Und noch etwas weiß er von dem Richter: "In Brandenburg gibt es keine Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister mehr. Da wird gar nichts mehr vor Ort entschieden." Das will Barz verhindern. Deswegen fuhr er gestern nach Dessau.

Auch wenn die Richter des Verfassungsgerichtes die Anhörung auf zwei Punkte besschränkten, waren das doch die Punkte, auf die sich Barz im Besonderen vorbereitet hatte: Formale Fehler im Anhörungsprozess und die Nichtüberprüfung der Eingemeindung nach Genthin.

Die angeordnete Anhörung wurde den Schopsdorfern am 23. Juli 2009 mit einen Aushang im Schaukasten bekanntgegeben. Zwei Monate später sollte sie stattfinden. Sich mit dem Gesetz auseinander zu setzen, dazu hatten die Schopsdorfer 14 Tage, sagt Barz. "Das klingt viel - real waren es nur fünf", erklärte er vor Gericht. Aufgrund der Sprechzeiten der Verwaltung und der schlechten Busverbindungen sei es den Schopsdorfern kaum möglich gewesen, Einblick zu nehmen.

"Dass Schopsdorf nach Möckern eingemeindet werden sollte, war doch seit langem bekannt", argumentierte Staatssekretär Ulf Gundlach für das Innenministerium dagegen. "Es hat in der Volksstimme gestanden und wir hatten im Internet den Gesetzestext eingestellt." Im Übrigen habe das Gericht bereits bei Beschwerden der Landkreise gegen die Anhörungen entschieden, dass es sich dabei um Formalien gehandelt habe, die den Austausch der Argumente nicht verkürzt habe. Ob die Verfassungsrichter bei den Gemeinden, bei denen der einzelne Bürger und kein Verwaltungsorgan befragt wurde, dieser Argumentation folgen wird, ist offen.

"Wir haben nur zwei kleine Informationen in der Zeitung gefunden. Haben Sie mehr?", wollte Richter Schubert wissen. Sein Kollege Prof. Winfried Kluth fragte nach, ob die Internetadresse auch auf der Einladung im Schaukasten stand. Beides konnte Gundlach nicht beantworten, will es aber recherchieren. "Schopsdorf hat erst seit Sommer 2010 Funk-DSL und damit einen schnellen Zugang ins Netz", konterte Ortsbürgermeister Barz.

Punkt 2 der Diskussion: Warum wurde Genthin nicht als Alternative in Erwägung gezogen. "Sie haben nie den Wunsch geäußert. Auf dem Papier überwiegen die Gründe für eine Eingemeindung nach Möckern, nicht zuletzt die Verwaltungsbeziehungen der Vorjahre", erklärte Gundlach. "Dass wir uns zu Alternativen äußern, war im Gesetz nicht vorgesehen", so Barz. "Kein Schopsdorfer arbeitet in Möckern, hat dort sein Kind in der Schule, besucht dort den Arzt." Das spiele sich alles in Ziesar, Tucheim und Genthin ab.

Am 31. August erfahren die Schopsdorfer, wie es mit ihrem Ort weitergeht. Alles scheint möglich: Von weiter wie bisher bis hin zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Dann wäre Schopsdorf wieder eigenständig. Bis der Gesetzgeber ein neues - verfassungskon- formes - Gesetz erlässt.



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Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2011-06-17 05:31:06
Letzte Änderung am 2011-06-17 05:31:06


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Ach du dickes Ei.. das glaub ich ja wohl gar nicht. Indianerfest, Indianerfan - wenn ich das schon lese oder höre kriege ich sonen hals.. ich bin mit einem indianer verheiratet, von daher ist ein teil meiner familie ebenfalls indianer, ich kenne auch viele indianer und deren stimmung, meinung über sowas und - naja die ist nicht die beste - im gegenteil, die sind total angepisst von indianerspielen weißer europäer. Muss ich noch mehr sagen?? Ihr solltet euch mal mit ihnen ernsthaft befassen, welche kennenlernen, mit ihnen reden und vorallem ihnen zuhören und sie verstehen.. warum die stinkesauer sind über solche spielchen und die damit verbundene verballhornung, verniedlichung und zum maskottchenmachen ihres volkes, ihrer kultur usw. durch weiße europäer; die fühlen sich doch total verarscht und lächerlich gemacht. Sorry wenn ich einigen hier den spaß (auf kosten eines noch immer in den usa und kanada existierenden volkes) vermiest habe, das war beabsichtig. Von daher keine entschuldigung aber wie wärs mal mit nachdenken: wie würdet ihr euch fühlen ,wenn andere völker euch in dieser weise missbrauchen- denn das genau ist es was hier passiert.

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