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25-jährigem Gardeleger drohen Widerruf seiner Bewährungsstrafe und ein Jahr Gefängnis Bormann: "Vollständig unbelehrbar"

Von Ilka Marten 18.01.2014, 02:17

Die Autofahrt zu seinen Kindern könnte dafür sorgen, dass ein 25-jähriger Gardeleger ins Gefängnis muss. Im März wird erneut verhandelt.

Gardelegen l Seine Tränen halfen ihm nicht. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich ein 25 Jahre alter Gardeleger vor dem Amtsgericht verantworten. Auch wenn er damit gute Absichten hegte: "Ich wollte doch zu meinen Kindern." Das traf bei Richter Axel Bormann auf wenig Verständnis: "Sie können hier in Gardelegen in den Zug steigen und sind in einer Stunde in Braunschweig, da muss man sich nicht ins Auto setzen, wenn man keinen Führerschein hat." Der 25-Jährige wurde am 28. Juni 2013 beim Fahren mit dem Auto seiner früheren Freundin im Rahmen einer Verkehrskontrolle im niedersächsischen Meine erwischt.

Es war jedoch nicht das erste Mal. Schon 2005 bekam er wegen Fahrens ohne Führerschein Jugendarrest. Das setzte sich in den kommenden Jahren fort. Mehr als 30 Mal saß er hinter dem Steuer, obwohl er es nicht durfte. Das letzte Urteil erhielt der Mann im Oktober 2012 in Braunschweig, wo er jedoch nicht zur Verhandlung erschien und in Abwesenheit zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt wurde.

Genau diese Bewährung würde mit einer erneuten Verurteilung widerrufen werden und der Gardeleger müsste das eine Jahr im Gefängnis absitzen. Hinzu käme die Strafe für die Fahrt im Juni 2013.

Aufgrund der Fürsprache der Bewährungshelferin, die dem 25-Jährigen seit kurzem zur Seite steht, hob Bormann den Verhandlungstermin auf. Die Bewährungshelferin sprach von erheblichen gesundheitlichen Problemen, die der Angeklagte seit einem schweren Unfall im Januar 2013 habe. Er sei monatelang im Krankenhaus gewesen, sei schwer traumatisiert und nehme erhebliche Mengen an Schmerzmitteln. Während der Schilderungen seiner Bewährungshelferin standen dem 25-Jährigen die Tränen in den Augen. Zuvor hatte der Mann zwar die Namen seiner vier Kinder nennen können, nicht aber, wie alt diese sind. Zu zwei Kindern hat er zurzeit noch Kontakt. Die Mutter lebt mit ihnen in Braunschweig.

Die Staatsanwältin brachte ein, ob der Mann eventuell vermindert schuldfähig sei. Das sah Bormann anders: "Er ist einfach vollständig unbelehrbar." Dafür spreche die Vielzahl der Taten in der Vergangenheit. Bis März haben der Angeklagte und seine Bewährungshelferin Zeit, ärztliche Untersuchungen in die Wege zu leiten. "Dann wird Tabularasa geredet", kündigte Bormann an.