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Vorhandene Flächen sind vergeben/Stadt will Wohnstandort stärken Neues Bauland für Jävenitz

20.01.2014, 01:32

Jävenitz (dly) l Weil Jävenitz als Wohnstandort sehr beliebt ist, sind die in den vergangenen Jahren erschlossenen Standorte für den Eigenheimbau alle bebaut. Darum möchte die Hansestadt Gardelegen nun für einen neuen Standort Planungsrecht vorbereiten. Dabei handelt es sich um eine derzeit ungenutzte Fläche von zirka 12300 Quadratmetern, die sich im Eigentum der Stadt befindet. Mit einer Bebauung würden im Ortsbereich Altes Dorf Lücken geschlossen und die vorhandene Bebauung abgerundet werden, begründet die Stadtverwaltung ihren Vorschlag.

Heute Abend beschäftigt sich der Bauausschuss mit der Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungssplanes für das genannte Gelände. Am 3. Februar entscheidet dann der Stadtrat. Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht geschaffen werden für die Grundstücke. Die Stadtverwaltung hofft auf Zustimmung, denn dann könne der Bedarf an Bauland gedeckt und der Wohnstandort Jävenitz gefestigt und erhalten werden.

Platz für drei Eigenheime am Ipser Weg

Gebaut werden soll zudem am Ipser Weg in Gardelegen. Auch damit beschäftigt sich heute Abend der Bauausschuss, denn für Teilflächen am Ipser Weg soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Konkret geht es um drei Flurstücke zwischen dem Ipser Weg und der Straße Am Bürgerbusch. Die betroffenen Grundstücke (in zweiter Reihe) werden derzeit nicht genutzt, das möchten die Eigentümer aber ändern. Weil in der Kernstadt Gardelegen nur noch wenige Bauflächen für den Eigenheimbau zur Verfügung stehen, wollen die Grundstückseigentümer mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Voraussetzungen zum Bau vom maximal drei Eigenheimen schaffen, heißt es in der Begründung zum Beschlussvorschlag.

Der Flächennutzungsplan für Gardelegen weist das Areal als Wohnbaufläche aus, womit die Basis für den Bebauungsplan gegeben ist. Die Kosten für die notwendigen Planungsunterlagen werden von den Eigentümern übernommen. Das muss aber in einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt festgeschrieben werden.