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Tante drängte 14-jährige Nichte zu Sex mit ihrem eigenen Lebensgefährten / Acht Monate Haft auf Bewährung "Es ist passiert, was nicht passieren sollte"

01.03.2014, 01:25

Gardelegen (iwi) l Weil sie ihre 14 Jahre alte Nichte zum Geschlechtsverkehr mit ihrem Lebensgefährten gedrängt hatte, erhielt eine 41-Jährige Gardelegerin am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Der Fall klingt unglaublich und ist widerlich - und hat sich doch genau so in einem Gardeleger Ortsteil im Oktober 2009 zugetragen. Im vergangenen Jahr hatte die Nichte Anzeige erstattet, bei der Verhandlung berichtete die inzwischen 19 Jahre alte Lisa (Name geändert), was sie bei einem zweiwöchigen Aufenthalt bei ihrer Tante erlebt hat. Aussagen musste sie, weil die Angeklagte die Vorwürfe bestritt und erst zum Schluss den Sachverhalt zugab. "Sie hätten es Lisa ersparen können, dass sie hier noch einmal alles schildern muss", sagte Richter Axel Bormann nach der Urteilsverkündung.

Im Oktober 2009 zieht Lisa für zwei Wochen zu ihrer Tante in den kleinen Ort bei Gardelegen. Zu Hause gibt es Probleme, "mit meiner Mutter ständig Streit". Lisa soll und will in ein Heim. Übergangsweise, bis ein Heimplatz gefunden wird, wohnt sie bei ihrer Tante, deren Lebensgefährten, Cousin und Cousine, die ungefähr im gleichen Alter sind wie sie. "Wir haben uns gut verstanden, viel miteinander erzählt", berichtet Lisa über das damalige Verhältnis zur Angeklagten. Die 14-Jährige hat dort Freiheiten, darf rauchen, lange aufbleiben, sogar Alkopops trinken.

Und irgendwann wird sie während eines Gesprächs von ihrer Tante gebeten, mit ihrem Lebensgefährten zu schlafen. Lisa: "Sie hat gesagt, dass sie zweimal fremdgegangen ist, und deswegen hat er noch einmal gut. Und sie fände es gut, wenn er das mit mir macht, damit er sie auch wieder ranlässt", schildert Lisa die Szene. Die Tante auf der Anklagebank reagiert kopfschüttelnd auf Lisas Aussagen.

Es bleibt nicht bei der mehrmaligen mündlichen Aufforderung der Gardelegerin: "Sie hat mir einen Zettel geschrieben, wo das auch noch einmal draufstand", erzählt Lisa. Sie berichtet auch davon, dass der Lebensgefährte mehrfach in ihr Zimmer gekommen sei, "um zu fingern". Weiter: "Da habe ich ihn rausgejagt, weil ich das nicht wollte."

Eines Abends hat die 14-Jährige Rückenschmerzen, der Lebensgefährte ihrer Tante soll sie deswegen massieren. "Ich lag auf dem Bauch, hatte T-Shirt und Jogginghose an. Dann hat er mich ausgezogen, umgedreht und ist in mich eingedrungen", schildert Lisa. Bormann muss nachfragen, denn bei der Polizei hatte die junge Frau im vergangenen Jahr ausgesagt, dass sie auf dem Bauch lag. Weinend sagt sie, sie wisse es nicht mehr genau: "Ich wünsche keinem Mädchen das, was ich erlebt habe."

Im Zeugenstand muss auch der Lebensgefährte (40) der Angeklagten, inzwischen ihr Verlobter, aussagen. Zu den Tatvorwürfen gegen die Gardelegerin macht er als Verlobter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Doch Richter Bormann verdeutlicht ihm, dass er zu anderen Fragen aussagen muss. "Ansonsten gehen Sie in Erzwingungshaft, und dann frage ich Sie alle paar Tage, ob Sie aussagen", so Bormann. Mehrfach verneint der Mann zunächst, dass er mit der 14-Jährigen Geschlechtsverkehr hatte. Ganz offensichtlich fürchtet er rechtliche Folgen. Bormann verdeutlicht: "Wir reden hier nicht von einer Vergewaltigung, sie hat nichts von Gewalt erzählt." Auch durfte er mit der 14-Jährigen schlafen, der Sex mit ihr an sich ist keine Straftat.

"Sie hat sich danach sogar bei mir bedankt, dass ich es gemacht habe."

Wieder fragt Bormann nach dem Geschlechtsverkehr. Da gibt der Zeuge plötzlich zu, Lisa massiert zu haben, mehr nicht. Bormann hakt nach und verweist auf die Folgen, sollte der Gardeleger nicht die Wahrheit sagen. Draußen sitzt zu diesem Zeitpunkt noch eine Zeugin, die laut Lisa dabei war, als er im Suff erzählt hatte, mit dem Mädchen Sex gehabt zu haben. Beschämt schaut der Mann zu Boden und sagt: "Es ist passiert, was nicht passieren sollte. Einmal." Lisa, die inzwischen im Zuhörerbereich sitzt, atmet auf. Sie hat die Wahrheit gesagt. Keine Emotionen zeigt die Angeklagte, sie höre das zum ersten Mal, dass ihr Lebensgefährte Geschlechtsverkehr mit Lisa hatte.

Dabei hatte die junge Frau geschildert, dass ihre Tante damals im direkt angrenzenden Schlafzimmer gewesen sei "und sich danach sogar bei mir bedankt hat, dass ich es gemacht habe".

In die Ecke gedrängt fühlt sich Lisa, als Staatsanwältin Rosemarie Fährmann mehrfach nachfragt, warum sie mit dem Mann Geschlechtsverkehr hatte. Lisa: "Ja, ich hätte gehen können, aber ich es habe nicht gemacht. Sie wollte, dass ich mit ihm penne." Es geht darum, ob der Tatbestand der Förderung der sexuellen Handlungen von Jugendlichen erfüllt ist. Hat die Tante die ihr anvertraute Nichte dazu bestimmt, sexuelle Handlungen von einem Dritten zu erdulden?

"Ich habe es ihr einmal gesagt, das gebe ich zu, weil sie ihn abgeknutscht hat."

Dann richtet sich die resolute Staatsanwältin ein letztes Mal an die Angeklagte: "Es geht für Sie um alles. War es mindestens einmal so, dass Sie Lisa gesagt haben, dass sie Geschlechtsverkehr mit Ihrem Lebensgefährten haben soll?"

Da kommt dann doch noch das Geständnis - im letzten Moment: "Ich habe es ihr einmal gesagt, das gebe ich zu, weil sie ihn abgeknutscht hat", sagt die Gardelegerin. Und ergänzt: "Es tut mir leid, dass ich das gesagt habe." Sie wirkt dabei nicht berührt.

Lisa ist die Erleichterung anzusehen. "Es ist hoffentlich auch ein Stück Genugtuung für Sie, dass sie es zugegeben hat", so Bormann später zu Lisa.

Die Staatsanwältin betont, dass sie keinen Zweifel habe, dass die Angeklagte Lisa auch den Zettel geschrieben hat. Mit dem Geständnis steht für Fährmann fest, dass die 41-Jährige bei dem Vorfall vor mehr als vier Jahren "die Willensbildung der Geschädigten beeinflusst, sie das Verhältnis zu Lisa ausgenutzt hat". Sie beantragt acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt für eine zweijährige Bewährungszeit.

So fällt am Donnerstag auch das Urteil für die bislang nicht vorbestrafte Frau aus. Bormann betont, "dass ein 14-jähriges Mädchen geschützt werden muss". Er glaube Lisa alles, was sie erzählt habe. "Sie haben Lisa dazu bestimmt, sexuelle Handlungen zu erdulden, auch wenn sie nicht vergewaltigt wurde", so der Richter.