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Anordung des Kreis-Veterinäramtes aufgrund von "Verstößen gegen das Tierschutzgesetz" Landwirt muss gesamten Tierbestand auflösen

Von Conny Kaiser 06.05.2014, 01:24

Der Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebes in Faulenhorst hat seinen gesamten Tierbestand aufzulösen. Das hat das Veterinäramt angeordnet.

Faulenhorst l Zu hartem Durchgreifen hat sich das Veterinärmant des Altmarkkreises Salzwedel jetzt in einem Fall in Faulenhorst veranlasst gesehen. Es hat den Inhaber eines dortigen Landwirtschaftsbetriebes aufgefordert, seinen kompletten Tierbestand aufzulösen. "Denn es gibt Erkenntnisse zu mehreren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz", wobei die Tatbestände unterschiedlicher Art seien, wie der zuständige Dezernent Hans Thiele auf Volksstimme-Anfrage mitteilte.

Nach seinen Angaben geht es um einen Bestand von rund 300 Rindern. Das betreffende Unternehmen betrieb bislang sowohl Milchviehhaltung als auch Bullenmast. Welche Vergehen es dort genau gegeben haben soll, dazu wollte sich Thiele aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern. Er bestätigte allerdings, dass besagter Betrieb bereits mehrfach auffällig geworden sei.

Mehrere Kontrollen vor Ort

Im April hatte es zweimal eine "anlassbezogene Kontrolle", wie es im Amtsdeutsch heißt, in Faulenhorst gegeben. Beim zweiten Termin war auch Amtshilfe von der Polizei gewährt worden (Volksstimme berichtete). Diese hatte allerdings nicht eingreifen müssen.

Dem Inhaber des Landwirtschaftsbetriebes ist laut Thiele eine Frist gesetzt worden, bis wann er den Tierbestand aufzulösen hat. Anderenfalls droht eine Ersatzvornahme.

Wie der betreffende Landwirt (Name ist der Redaktion bekannt) gestern gegenüber der Volksstimme erklärte, habe er seinen Tierbestand ohnehin auflösen wollen. Zu den Vorwürfen sagte er, dass er lediglich gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen, sich aber keiner weiteren Vergehen schuldig gemacht habe.

Ob er jemals wieder Tierhaltung betreiben darf, das wird derzeit noch durch das Fachamt geprüft.