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51-Jähriger gab Bekannten an Lüge beim Blitzerfoto

Von Ilka Marten 22.05.2014, 03:14

Wegen falscher Verdächtigung musste sich ein 51-Jähriger vor Gericht verantworten. Der Mann hatte nach einem Blitzerfoto einen Bekannten als Fahrer angegeben.

Kalbe l Das war eine richtig teure Fahrt. Ein 51-Jähriger aus einem Ortsteil von Kalbe war im August im vergangenen Jahr zu schnell gefahren, musste ein Bußgeld zahlen und erhielt ein Fahrverbot. Doch nun kam noch ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Gardelegen dazu. Dort wurde der Mann wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 560 Euro verurteilt. Dass es zur Gerichtsverhandlung kam, lag daran, dass der 51-Jährige gegen einen Strafbefehl in Höhe von 800 Euro, 20 Tagessätze à 40 Euro, Einspruch eingelegt. Der Mann ist zurzeit arbeitslos, erhält nur einen Tagessatz von 28 Euro.

In die Geschwindigkeitskontrolle fuhr der Mann am 29. August 2013 im Landkreis Helmstedt. Allerdings gab er an, in diesem Zeitraum sein Auto an einen Bekannten verborgt zu haben. "Er wollte das haben, weil meines eine Anhängerkupplung hat. Und als er es mir zurückbrachte, meinte er, es könne sein, dass er geblitzt worden sei." Einige Wochen später erhielt der 51-Jährige tatsächlich Post. "Aber das war doch nicht nur ein Brief, da war doch ein schönes Foto dabei, oder?", wandte sich Richter Axel Bormann an den Mann. Das gab der Mann auch zu und auch, dass er seinen Bekannten als Raser in dem Schreiben angab und nicht sich selbst. Bormann kopfschüttelnd: "Sie wollen mir nicht sagen, dass Sie sich nicht wiedererkannt haben?" Er habe nicht auf das Bild geachtet, verteidigte sich der Kalbenser. Sein Anwalt merkte an: "Mein Mandant hat schlampig gehandelt, so ist der Mist ins Laufen geraten. Es ist dumm gelaufen, aber eine Absicht erkenne ich beim Angeklagten nicht."

"Ich habe was gegen Anscheißdelikte."

Das sah der Staatsanwalt anders: "Das ist grob fahrlässig. Und schwachsinnig, dass er nicht auf das Foto geachtet habe. Man hat versucht zu tricksen. Und ich habe was gegen Anscheißdelikte", ergänzte er ärgerlich. Er könne sich sogar eine Höhe von 60 Tagessätzen vorstellen, so der Ankläger. Der Verteidiger des Angeklagten blieb jedoch dabei, dass sein Mandant nur fahrlässig gehandelt habe: "Er hatte die Gelegenheit anders in Erinnerung. Und bei falscher Verdächtigung seien Wissen und Wollen Voraussetzung. Das liegt nicht vor." Er forderte einen Freispruch. Der Bekannte des Angeklagten war als Zeuge geladen worden - ähnlich sahen sich die beiden überhaupt nicht.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sagte der nicht vorbestrafte Kalbenser noch kleinlaut, ehe Bormann das Urteil, 20 Tagessätze à 28 Euro, verkündete. "Wenn mir mein eigenes Konterfei entgegenspringt und man dann jemand anderen angibt, ist das schlicht Absicht, um das Fahrverbot zu umgehen", kommentierte der Richter die Straftat.