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Elternversammlung in Estedter Grundschule Einstweilige Anordnung möglich

06.06.2014, 01:16

Gardelegen (cah) l Die Stadt Gardelegen wird voraussichtlich eine sogenannte einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des Landesschulamtes bezüglich der Estedter Peter-Härtling-Grundschule beantragen. Das ist das Ergebnis einer Beratung gestern im Rathaus unter anderem mit Bürgermeister Konrad Fuchs, den Stadträten Walter Thürer, Erika Olbrich (beide SPD) und Christian Glatz (Gemischte Fraktion) sowie Nico Macht vom Stadtelternrat und einigen Eltern von Estedter Schulkindern.

Eine Klage gegen die Entscheidung des Landesschulamtes, die Bildung einer ersten Klasse für die Grundschule zu versagen, sei aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll. Das würde sich mindestens zweieinhalb Jahre hinziehen.

Ob dieser Schritt gegangen wird, soll aber endgültig noch mal im Rahmen einer Elternversammlung in Estedt in der kommenden Woche geklärt werden.

Zurück geht dieses Gespräch auf einen Antrag von Christian Glatz in der jüngsten Sitzung des Stadtrates, wonach durch die Stadt Schritte gegen das Versagen einer ersten Klasse in Estedt für das kommende Schuljahr unternommen werden sollen - in welcher Form auch immer, eventuell über einen Widerspruch. In der Abstimmung über den Antrag von Glatz zeigte sich der Stadtrat mit Ausnahme von Bürgermeister Konrad Fuchs einig: Der Rat stimmte für einen Widerspruch, Fuchs dagegen. Hintergrund sind die fehlenden Schülerzahlen. Möglicherweise kann aber die vom Land geforderte Gesamtzahl von 52 noch erreicht werden, für die erste Klasse jedoch nicht. Da müssten es 13 sein.