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Gericht hörte Ortschaftsvertreter in Sachen Zwangszuordnung an / Badel bleibt Ortsteil von Kalbe Urteil zur Gebietsreform am 3. Juli

Von Gesine Biermann 12.06.2014, 03:18

Wenig überraschend aber "sehr emotional" verlief gestern die Anhörung der Ortschaftsvertreter aus Jeggeleben und Mechau vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau. Das Urteil wird in drei Wochen erwartet.

Dessau l Die Anhörung der Ortschaftsvertreter von Jeggeleben und Mechau vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau ist gestern ohne größere Überraschungen verlaufen. Geklagt hatten fünf ehemalige selbstständige Gemeinden im Jahr 2011 gegen die innerhalb der Gebietsreform erfolgte Zwangszuordnung. Jeggeleben und Badel, wie auch Fleetmark und Vissum hatten sich in der damaligen freiwilligen Phase für die Zuordnung zu Salzwedel entschieden. Mechau forderte den Status als eigenständige Gemeinde. Dies war von der Kommunalaufsicht indes abgelehnt worden. Mechau, Vissum und Fleetmark wurden Arendsee, Badel und Jeggeleben hingegen Kalbe zugeordnet.

In der gestrigen mündlichen Verhandlung sollte den Vertretern der Ortschaften nun noch einmal die Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu nehmen. Dort wurde auch verkündet, dass das Gericht bereits am 23. Mai die Klagen von Badel und Fleetmark zurückgewiesen hatte. Sie bleiben Ortsteile ihrer zugeordneten Gemeinde.

Die Vertreter von Jeggeleben und Mechau nahmen gestern die Chance wahr, ihre Argumente zu schildern. Und die Vertreter der beiden Ortschaften hätten sich dabei auch "sehr tapfer" geschlagen, schilderte Kalbes Bürgermeister Karsten Ruth, der ebenfalls an der Anhörung teilnahm. Es sei zeitweilig sehr emotional zugegangen, "was ich gut nachvollziehen kann", so Ruth, denn die Argumente der einstigen selbstständigen Gemeinden, dass sie in der freiwilligen Phase doch alles richtig gemacht, sich frühzeitig zu Salzwedel bekannt hätten und dann doch zwangszugeordnet worden sind, seien aus seiner Sicht menschlich sehr nachvollziehbar, gab Ruth zu.

Dennoch gehe er angesichts der Argumente und Reaktionen des Gerichtes davon aus, dass auch das Landesverfassungsgericht die damaligen Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht kippen wird: "Ich denke, dass alles so bleiben wird, wie es ist."

Die Verhandlung sei ganz sachlich abgelaufen, berichtete Jeggelebens Ortsbürgermeister Bernhard Grothe gestern auf Volksstimme-Nachfrage. Er war mit drei Ortschaftsratsmitgliedern nach Dessau gefahren. "Wir haben alles gesagt, was uns auf dem Herzen lag."