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Freundschaftsdienst endet mit Gerichtsverfahren Gardeleger stellte Diebesgut für Kumpel unter

17.06.2014, 01:28

Gardelegen (iwi) l Völlig naiv handelte ein Gardeleger, um einem Bekannten zu helfen - und fand sich vor wenigen Tagen vor Jugendrichter Axel Bormann wegen schweren Diebstahls wieder. Der 22-Jährige lebt und arbeitet seit wenigen Wochen in Schleswig-Holstein und kam bei der Verhandlung mit einer Ermahnung davon, denn das Verfahren wurde eingestellt.

Die ihm vorgeworfenen Taten, die er bestritt, ereigneten sich bereits 2011 und 2012 in Wolfsburg. Zusammen mit seinem Bekannten soll der Gardeleger aus einer Firma ein Rennrad (Wert 3000 Euro), einen Fotoapparat (1000 Euro), zwei Klimageräte (960 Euro), vier Werkzeugwagen (600 Euro), vier Montiereisen, Industriestaubsauger und einen Mercedes-Transporter (16 000 Euro) entwendet haben.

Das Verfahren gegen den Gardeleger war zunächst in Wolfsburg verhandelt worden, dann aber an das Gardeleger Amtsgericht verwiesen worden. Der Bekannte des Mannes war laut Akten mit einem Schlüssel in die Wolfsburger Firma eingedrungen, den er trotz Kündigung noch bei sich hatte.

"Sie stecken lieber den Kopf in die Schlinge?"

Der Gardeleger sagte, dass er nichts mit den Diebstählen zu tun habe, es aber so sei, dass er das Diebesgut für seinen Freund gelagert habe. "Er hatte mich gefragt, ob ich das für ihn lagern könne, und weil ich die Garage von der Freundin meiner Oma nutzen konnte, habe ich das gemacht", so der Angeklagte. Und fast entschuldigend fügte er gleich hinzu: "Ein paar Tage später kam mir das schon komisch vor." Bormann fragte: "Haben Sie mal gefragt, warum er das nicht selbst lagert?" Kopfschütteln beim Angeklagten. Immerhin hatte der Freund auch gleich noch die Kennzeichen des Transporters abgebaut, nachdem er in der Garage untergestellt worden war. Der 22-Jährige erklärte, dass er nicht nachgefragt habe, "weil ich die Freundschaft nicht gefährden wollte". Bormann: "Sie stecken dann lieber den Kopf in die Schlinge?"

Sein Freund, gegen den ebenfalls in Wolfsburg verhandelt wurde, und den der Gardeleger vor sechs Jahren beim Fußballspiel im Wolfsburger Stadion kennen gelernt hatte, erkundigte sich nicht weiter nach dem Diebesgut. Stattdessen erhielt der junge Mann einen Anruf von der Wolfsburger Polizei.

Bormann las aus den Akten vor: "Und da haben Sie dann gesagt, dass Ihr Kumpel die Sachen auf dem Polenmarkt verramscht habe." Der Richter weiter: "Spätestens jetzt hätten Sie den Rettungsanker werfen müssen." Der Erklärungsversuch des Angeklagten zu dieser Lüge am Telefon: "Ich stand unter Schock." Bislang war der Gardeleger strafrechtlich überhaupt nicht auffällig, der Auszug aus dem Bundeszentralregister leer. Der Richter merkte an: "Entweder sind Sie bisher nicht erwischt worden oder Sie sind ein Schlitzohr."

Die Jugendgerichtshelferin empfahl eindeutig, dass das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. Bormann stellte das Verfahren am Ende ein und sagte zu dem 22-Jährigen: "Die Kuh ist vom Eis, hoffentlich lernen Sie daraus."