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Zeugen belasteten sich in Verfahren um ein weiterverkauftes Handy selber Richter: "Aus eins wird drei"

Von Philip Najdzion 21.01.2011, 04:21

Ein kleines Handy könnte am Gardeleger Amtsgericht für drei Verfahren sorgen. In der Verhandlung gegen einen 21-jährigen Gardeleger belasteten sich zwei Zeugen selber.

Gardelegen. Maik F.* war sichtlich verärgert. Der 38-Jährige schimpfte: "Jetzt kriege ich wieder so ‘ne Anklage wegen so ‘nem Mist." Mit dem "Mist" war wohl seine Aussage gemeint. Denn der Arbeitslose belastete sich gestern als Zeuge am Gardeleger Amtsgericht selber. "Viel Freude bei Ihrem eigenen Strafverfahren", sagte Richter Axel Bormann, "das nennt sich Hehlerei."

Am 17. Juni saß Maik F. gegen Mittag in einer Gardeleger Kneipe. "Ich habe dort eine Flasche Bier getrunken", sagte er. Dann habe ein Bekannter angerufen. Er habe ihn gefragt, ob er ein Handy der Marke LG kaufen will. Ein sogenanntes Touchscreen-Telefon – das mit Berühren des Bildschirmes bedient werden kann. Neupreis fast 400 Euro. Maik F. bezahlte 150 Euro für das Gerät.

Der Bekannte, der ihm das Handy verkauft hatte, musste sich in der gestrigen Verhandlung verantworten. Frank S.* ist 21 Jahre alt. Am 29. Mai fuhr er mit Bekannten nach Salzwedel. Tage später habe er dem Fahrer geholfen, das Auto sauber zu machen. Dabei hätten sie das Handy gefunden. "Kannste mitnehmen! Wenn sich keiner meldet, kannst‘ es behalten", habe dieser ihm gesagt. Frank S.: "Ich habe ihm (Anmerkung der Redaktion: dem Käufer Maik F.) erzählt, dass ich das Telefon gefunden habe."

"Mag sein, dass er gesagt hat, dass er das Handy gefunden hat", bestätigte Maik F. erst. Und im nächsten Atemzug sagte er: "Er hat gesagt, es wäre seins."

"Bei Ebay viel billiger und ein bisschen legaler"

"Wie soll der denn an so ein Handy gekommen sein?", wollte Bormann von Käufer Maik F. wissen. Frank S. hat keinen Schulabschluss. Seine bisherigen Ausbildungen hat er alle abgebrochen. Bis auf einen kleinen Ein-Euro-Job habe er nie richtig gearbeitet und lebe von Hartz IV.

Und Bormann sagte: "Außerdem kriegen Sie doch so ein Handy bei Ebay viel billiger und ein bisschen legaler." Der Richter stellte dem Handykäufer ein eigenes Strafverfahren in Aussicht "Mmh, na toll", reagierte Maik F. verärgert. Wütend fluchte er.

Als zweiter Zeuge war Ronny T. geladen. Der 21-Jährige kam zu spät zur Verhandlung. Beim Auto aussaugen "haben wir das Handy gefunden", begann er seine Aussage. "Stopp!", unterbrach ihn Bormann: "Wenn man sich das Handy einverleibt, macht man sich strafbar." Und Ronny T. sei möglicherweise an der Tat beteiligt. "Ich sag‘ nur, dass es im Auto lag, und dort wäre es sowieso weggekommen."

"Tschüß, Sie werden noch von uns hören"

"Aus eins wird drei", meinte Bormann mit Blick auf mögliche Strafverfahren gegen die beiden Zeugen. "Haben Sie denn überhaupt kein Unrechtbewusstsein?", fragte er, "wissen Sie überhaupt, was das ist?" Ronny T. schwieg. Mit den Worten "Tschüß, Sie werden noch von uns hören", verabschiedete Bormann ihn.

Dann ging es wieder um Frank S. Er wächst bei seiner Oma auf. "Zuhause ist kein Platz", sagte er. Der Richter wollte von ihm wissen, was er den ganzen Tag so macht. "Rumsitzen und PC spielen", erzählte der 21-Jährige.

Doch er wolle wirklich arbeiten, erklärte der Jugendgerichtshelfer. Er berichtete, dass Frank S. es in seiner Jugend nicht einfach gehabt habe. Und von seinen Verwandten habe er kein Pflichtbewusstsein vermittelt bekommen. Alle Versuche des Arbeitsamtes zur Weiterbildung seien gescheitert. Nun gäbe es keine weiteren Maßnahmen. "Der bleibt ja vollständig auf der Strecke, der Junge", sagte Bormann.

Der Jugendgerichtshelfer plädierte für das Anwenden des Jugendstrafrechtes. Der junge Mann sei keinem Erwachsenen gleichzustellen. Zudem sagte er: "Ich denke, dass er in diese Sache mehr so reingeschlittert ist." Und riet, das Verfahren einzustellen.

"Wenn das nicht klappt, gibt es vier Wochen Dauerarrest"

Die Staatsanwältin reagiert prompt – im forschen Ton: "Ich denke, dass die Gelegenheit günstig war, einfach so an ein paar Euro zu kommen. Dafür geht er nicht ohne Sanktion raus." Sie plädierte für die vorläufige Einstellung des Verfahrens. Als Auflage müsse Frank S. gemeinnützige Arbeit verrichten.

Bormann entsprach ihrem Antrag. Frank S. muss 80 Stunden in einer Einrichtung helfen. Bis zum 28. Februar müsse das erledigt sein. "Wenn das nicht klappt, gibt es vier Wochen Dauerarrest", sagte Bormann zu Frank S. Und fügte zum Ende hinzu: "Auf Nimmerwiedersehen, bitte".

* Name geändert