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Satzung über Ehrenauszeichnungen der Stadt Kalbe Künftig gibt es Ehrennadeln

Wer sich um das Ansehen der Stadt oder ihrer Ortschaften sowie um das
Wohl der Einwohner verdient macht, kann künftig mit einer Ehrennadel,
-medaille oder -urkunde geehrt werden. Der Stadtrat beschloss eine
entsprechende Satzung.

Von Gesine Biermann 19.06.2014, 03:16

Kalbe l Die Abstimmung erfolgte einstimmig. Alle Stadträte sprachen sich während der jüngsten Sitzung für eine ganz neue Satzung, nämlich die Ehrenauszeichnungssatzung, aus. Der Stadtrat fühle sich verpflichtet, das ehrenamtliche Engagement der Bürgerschaft für ihre Kommune mit entsprechenden Ehrenauszeichnungen zu würdigen und zu honorieren, heißt es dazu in der Beschlussvorlage. Diese Maßnahme solle gleichzeitig als Geste der Dankbarkeit, als auch der Motivation verstanden werden.

Die Auszeichnungen, die künftig laut Satzung vergeben werden, stehen in ihrer konkreten Gestaltungsform im Verhältnis zu ihrem Zweck und zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt, heißt es weiter. Kurz gesagt, es ist die Geste und nicht der Wert der Auszeichnung, über die sich künftig engagierte Kalbenser freuen dürfen.

Neben den Ehrerweisungen wie der Eintragung in das Goldene Buch der Stadt oder die Ernennung zum Ehrenbürger soll es künftig vier weitere Auszeichnungen geben, nämlich die Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold, bestehend jeweils aus einer bronzierten, versilberten oder vergoldeten Spange mit zentral angesetztem Wappen der Stadt und mit dem Schriftzug "Für das Verdienst" versehen. Empfänger der Ehrennadel erhalten diese in einem passenden Broschenetui. Die Ehrennadeln werden für besonderes Engagement in einem Zeitraum bis zu zehn Jahren verliehen (siehe Infokasten).

Die Ehrenmedaille der Stadt soll eine Metall-Medaille mit zentral geführtem Wappen sein, die mit dem Schriftzug "Für besondere Verdienste" versehen sein wird. Überreicht wird sie in einem Behältnis aus Acryl, das den Schriftzug "Ehrenmedaille der Stadt Kalbe" tragen soll. Die Medaille ehrt das Verdienst auf verschiedenen Gebieten über mindestens 20 Jahre hinweg.

Vorgeschlagen werden können die so zu Ehrenden sowohl von Bürgern, als auch von den Ortschafts- oder Stadträten. Die Prüfung erfolgt dann durch den Hauptausschuss. Die Entscheidung trifft der Stadtrat mit einfacher Mehrheit in nichtöffentlicher Sitzung.