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Angeklagter ganz offensichtlich obdachlos Soziales Elend vor Gericht

25.06.2014, 01:23

Gardelegen (iwi) l Die Gerichtsverhandlung am Gardeleger Amtsgericht fand statt wegen des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung, doch was Richter und Staatsanwältin vom Angeklagten zu hören bekamen, war soziales Elend, ohne dass der 67-jährige Klötzer dies so empfand.

Staatsanwältin: "Wo steht ihr Bett?"

Zum Prozess erschienen war der Mann nicht, darum musste er von der Polizei vorgeführt werden. Lapidarer Kommentar des Angeklagten dazu: "Muss ich den Termin verpasst haben." Schon die Adressklärung des - offensichtlich obdachlosen - Klötzers war abenteuerlich. Die Staatsanwältin versuchte es mit ganz einfachen Fragen: "Wo steht ihr Bett?" Er wohne unter freiem Himmel, das könne man so sagen. Er hätte mal einen Wohnwagen gehabt, aber den dürfe er nicht mehr so hinstellen. Ja, er habe ein Dach über dem Kopf, in einem Schuppen. "Und eine Dusche?", fragte die Staatsanwältin noch. Zur Toilette gehe er immer bei der Tankstelle, sagte der Angeklagte.

Angeklagt war der Mann, weil er am 10. Januar 2014 mit seinem Polo in Klötze unterwegs war, obwohl das Fahrzeug nicht versichert war. Die Geschichte des Mannes dazu war abenteuerlich, denn die Versicherung habe seiner Meinung nach das Autohaus gezahlt, wo er den Polo gekauft habe. Er sei danach sogar in Salzwedel gewesen bei der Versicherung und habe dort was in den Briefkasten geworfen, weil keiner da war. Außerdem habe "die Santana-Bank auch was abgebucht" nach dem Kauf, erklärte der Klötzer und meinte wohl doch eher die Santander-Bank

Eine Strafe bereits im Gefängnis abgesessen

Wegen des Tatbestandes, ohne Fahrzeugversicherung unterwegs gewesen zu sein, hatte der Mann sogar schon einmal im Gefängnis gesessen, weil er die Strafe nicht bezahlt hatte. "In Magdeburg war das. Ja, da war es schön warm", berichtete er. Essen habe es auch immer gegeben. Der Richter fragte kopfschüttelnd: "Haben Sie schon mal überlegt, sich Hilfe zu holen?" Er sei wunschlos glücklich, entgegnete der Mann. Mit seiner Rente komme er zurecht, er sei ein typischer Einzelgänger. Welcher Monat jedoch ist, wusste der 67-Jährige nicht. Auch beim Wochentag und dem Datum lag er daneben. Bormann stellte das Verfahren gegen den Mann ein und kündigte ihm an, "dass in ein, zwei Wochen mal eine Dame von der Betreuungsbehörde vorbeischaut".