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Letzlinger Ortschaftsrat will Gleichbehandlung beim Thema Aufwandsentschädigung Fuchs appelliert an die Moral

Von Jörg Marten und Christina Bendigs 28.01.2011, 04:27

Gardelegens Bürgermeister Konrad Fuchs hat gestern angesichts der hohen Kosten für die Aufwandsentschädigungen der Ortsbürgermeister an die "Moral" der Betroffenen appelliert. Am Montag wird der Stadtrat über das Thema entscheiden, bei dem es für die Stadt um Ausgaben von mehreren hunderttausend Euro geht. Der Letzlinger Ortschaftsrat hat dem Stadtrat am Mittwochabend empfohlen, den Ortsbürgermeistern der Gemeinden, die im Januar eingemeindet worden waren, einen festgelegten Prozentsatz vom Mittel der bisher möglichen Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Letzlingen/Gardelegen. "Das meiste Diskussionspotenzial" für die Stadtratssitzung am Montag sieht Letzlingens Ortsbürgermeisterin Regina Lessing – selbst Stadtratsmitglied – in der Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeister. Drei Anträge von Stadtratfraktionen liegen bereits vor, die alle unterschiedliche Verfahrensweisen vorsehen. Auch im Ortschaftsrat von Letzlingen sorgte das Thema für Diskussionen. Der Rat sprach am Mittwoch mehrheitlich die Empfehlung aus, allen neuen Ortsbürgermeistern einen bestimmten Prozentsatz vom Mittel der bisher möglichen Aufwandsentschädigung zu zahlen. Auf diese Weise soll eine Gleichbehandlung aller gewährleistet werden. Regina Lessing (Freie Wählergemeinschaft) drückte es so aus: "Wenn schon Elend, dann auf einem Niveau." Das Wichtigste aus ihrer Sicht: "Dass wir uns schnell einigen." Lessing: "Es wäre es fürchterlich, wenn wir nochmal auf das Niveau sinken, was es schon einmal gab, und das Thema wochenlang die Tagespresse füllt."

Ratsmitglied Norbert Hoiczyk (Freie Liste) betonte, am wichtigsten sei, dass alle den gleichen Prozentsatz bekommen, und zwar von der gleichen Grundvoraussetzung. Er schlug deshalb vor, die Mitte zwischen der bisher möglichen Ober- und Untergrenze für die Aufwandsentschädigung der Bürgermeister zu nehmen und davon 75 Prozent zu zahlen. Das werde er so auch im Stadtrat vertreten, kündigte er an. "Wir sind jetzt alle ein neues Gebilde", da sollten alle gleich behandelt werden, begründete er.

Dem stimmte auch Lessing zu, die die Frage stellte, ob mit "alle" auch die während der freiwilligen Phase eingemeindeten Orte gemeint seien. Denn an den in den ersten fünf Gebietsänderungsverträgen festgeschriebenen Aufwandsentschädigungen lasse sich wahrscheinlich nichts mehr ändern – es sei denn, die betroffenen Ortsbürgermeister würden freiwillig verzichten.

Ratsmitglied Thomas Genz (CDU) – ebenfalls wie Hoiczyk Stadtrat in Gardelegen – vertrat den Standpunkt seiner Stadtratsfraktion, allen neuen Ortsbürgermeistern 75 Prozent der bisherigen Bezüge zu zahlen – deutlich mehr also, als Hoiczyk zahlen will. "Die Fraktionen haben bereits ihre Vorschläge gemacht, da brauchen wir darüber nicht zu diskutieren", sagte Genz und versuchte so, eine Diskussion im Ortschaftsrat zu vermeiden. Sollte es auch um die Bezüge der bereits eingemeindeten Ortsbürgermeister gehen, "dann diskutieren wir ewig", fürchtete er.

Gardelegens Bürgermeister Konrad Fuchs sagte gestern, er werde zum Thema Aufwandsentschädigungen deutliche Worte im Rat sprechen. Gestern appellierte er an die Moral der Ortsbürgermeister – eine klare Mahnung zum Verzicht auf zu große Forderungen.

Klar dürfte inzwischen nur eines sein: Nachdem der Miesterhorster Bürgermeister Diethelm Meyer sein Amt zum Jahresbeginn niedergelegt hatte und der Peckfitzer Ortsbürgermeister Otto Grothe zum 1. Februar zurücktreten will, werden die Nachfolger der beiden Ortsbürgermeister lediglich eine Aufwandsentschädigung in der Höhe erhalten, wie sie der Runderlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2008 festgelegt hatte. Danach kann einem Ortsbürgermeister in Peckfitz (162 Einwohner) zwischen 52 und 154 Euro gewährt werden. Der Nachfolger von Diethelm Meyer in Miesterhorst (733 Einwohner) könnte zwischen 77 und 231 Euro erhalten.

Ministeriumssprecher Martin Krems machte gestern klar, dass der "Ausnahmetatbestand" einer höheren Vergütung bis zum Ende der Legistalturperiode des jeweiligen Bürgermeisters sich nur auf die jeweilige Person bezieht. Krems: "Das gilt nur für die übergeleiteten Bürgermeister und nicht für nachträglich gewählte Bürgermeister."

Insofern spart der Rücktritt der beiden Bürgermeister der Stadt bereits Geld.