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Herstellungsbeitrag II: Bescheide müssen noch 2014 rausgehen, auch ohne Landesentscheidung "Ich hoffe, dass alle zahlen müssen"

Von Gesine Biermann 18.07.2014, 03:20

Die Bürgerinitiative Herstellungsbeitrag II ist mit ihrer Beschwerde beim Landespetitionsausschuss gescheitert. Bis Dezember 2014 kann der Wasserverband Gardelegen den Herstellungsbeitrag II allerdings nur noch erheben. Danach wären Bescheide verjährt.

Gardelegen l Sie kämpfen seit Jahren gegen den Herstellungsbeitrag II des Wasserverbandes Gardelegen. Nun ist die gleichnamige Bürgerinitiative vor dem Petitionsausschuss des Landtages mit ihrer Beschwerde gescheitert. Protestiert hatten die Grundstückseigentümer insbesondere gegen die Höhe der nachträglichen Beteiligung der Bürger an den Investitionen im Schmutzwasserbereich. Der Ausschuss sah indes keine Fehler und die Beitragsforderung grundsätzlich als rechtmäßig an - zur Enttäuschung der BI-Mitglieder.

Denn es geht schließlich nicht um Kleingeld, sondern um größere Beträge. Zur Erinnerung: Beginnend 2010 hatte der Wasserverband Gardelegen Bescheide zum Herstellungsbeitrag II versandt. Der kommunale Verband beteiligt mit diesem Beitrag alle Hausbesitzer im Verbandsgebiet an den Investitionskosten der vergangenen Jahre, die vor Juni 1991 an die damals bestehenden zentralen Schmutzwasserreinigungsanlagen angeschlossen waren.

So mancher Hauseigentümer musste, je nach Größe von Haus und Grundstück - tief in die Tasche greifen - bis zum vergangenen Jahr. Da stoppte ein überraschendes Bundesverfassungsgerichtsurteil die Sache. Das Gericht hatte in einem Fall das Kommunalabgabegesetz in Bayern beanstandet. Konkret den großen zeitlichen Abstand zwischen Leistung und Erhebung der Kosten.

Da auch das Land Sachsen-Anhalt eine Änderung des Kommunalabgabegesetzes plant, hatte der Wasserverband die weitere Erstellung von Bescheiden gestoppt, um die Landesentscheidung abzuwarten.

"Wir mussten die Bescheide aussetzen, um Schaden vom Verband abzuwenden."

"Wir mussten das tun, um wirtschaftlichen Schaden vom Verband abzuwenden", erklärt Wasserverbandschefin Katja Rötz. Denn sämtliche Kosten der Widersprüche und auch eventuell folgende Prozesskosten hätte, sollte er verlieren, der Verband zu tragen.

Mittlerweile wird man im Wasserverband allerdings doch unruhig. Denn das Land lässt sich Zeit mit seiner Entscheidung. Und das könnte dazu führen, dass die noch nicht zugesandten Bescheide verjähren. Sprich, sie wären nicht mehr rechtmäßig. "Wir warten, solange wir können", informiert Katja Rötz. Ende des Jahres müssten aber alle Beitragsforderungen verschickt sein, auch ohne Landesentscheidung.

Die wird vor dem Herbst aber wohl nicht mehr fallen. Auch der Landtag geht jetzt nämlich in die Sommerferien. Allerdings könnte nun Bewegung in die Sache kommen. Nach Informationen der Volksstimme werden sich heute im Koalitionsausschuss die Fraktionen der CDU und SPD mit dem Sachverhalt befassen.

Ob der Landtag aber tatsächlich eine Verjährungsfrist festlegt und wie lang diese sein wird, bleibt auch dann noch ungewiss. Aus diesem Grund wurde auch das in dieser Sache anhängige aber ausgesetzte Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht noch nicht wieder aufgenommen.

Falls die Landtagsentscheidung eine so lange Frist, wie sie in den Gardeleger Umlagebescheiden ausgewiesen sind, als nicht rechtmäßig erklärt, hat der Wasserverband aber ein noch viel größeres Problem. Dann nämlich hat die eine Hälfte der Grundbesitzer brav gezahlt - übrigens ohne Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn es wurde Widerspruch eingelegt - die andere muss aber nicht mehr zahlen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, auf Grund dessen der Herstellungsbeitrag ja erst erhoben wurde, wäre dann nicht erfüllt.

"Und das macht uns natürlich auch unzufrieden", versichert Katja Rötz. "Deshalb hoffen ich, dass alle zahlen müssen. So wäre es einfach am gerechtesten." Rötz setzt dabei auf eine Regelung, wie sie bereits in Brandenburg getroffen wurde. Dort wurden die Verjährungsfristen zwar begrenzt. Für die "ungeklärte Zeit während der Wende" gab es aber eine Verlängerung.