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Kalbe Stadtrecht: "Das Land hat seine Rechtsauffassung geändert"

01.08.2014, 01:17

Kalbe (cn) l Für den Ort Kalbe schien das Stadtrecht mit der Gründung der Einheitsgemeinde unwiederbringlich verloren. "Aber das Land hat seine Rechtsauffassung dazu geändert und auch die bisherigen Eckpunkte bei den Einwohnerzahlen gekippt." Das hat der bisherige Kalbenser Ortsbürgermeister Mirko Wolff kürzlich dem neuen Ortschaftsrat mitgeteilt.

Wolff hatte sich vor einigen Monaten ausgiebig mit der Thematik befasst, als es darum gegangen war, Kalbe für den Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" anzumelden. Erst da, so Wolff, sei für ihn so richtig klar geworden, dass der Ort selbst gar kein Stadtrecht mehr besitze, sondern dass dieses im Jahre 2010 auf die Einheitsgemeinde Stadt Kalbe übergegangen sei. Wäre dies nicht erfolgt, so hatte Bürgermeister Karsten Ruth dazu anhand der bis dato gültigen Rechtslage erklärt, so wäre das Recht definitiv verloren gewesen. Denn Kalbe sei ja in eine neue Gebietskörperschaft integriert worden. Sofern diese einmal aufgelöst werden müsse, wäre der Titel aber komplett verloren. Denn er ließe sich nirgends sichern, so Ruth damals (Volksstimme berichtete).

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kommunalverfassungsgesetzes zum 1. Juli 2014 sieht das Ganze nun jedoch anders aus. Demnach darf es zwar keine Namenskopplung geben, was bedeutet, dass die Einheitsgemeinde und der Ort Kalbe nicht gleichzeitig den Titel Stadt tragen dürfen. Doch sollte der Gemeindezusammenschluss einmal aufgelöst werden, so könnte die Kommunalaufsicht auf Antrag entscheiden, das Stadtrecht wieder auf die Ortschaft Kalbe zurückzuübertragen, auch wenn diese nur eine überschaubare Größe hat. Das hat Karsten Ruth jetzt auf Anfrage bestätigt.

Kalbe ist übrigens längst nicht der einzige Ort in der Region, der mit der Gründung der Einheitsgemeinde sein bisheriges Stadtrecht hat. Auch dem benachbarten Bismark geht es nicht anders.