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Gutachter spricht von 113 000 Euro teuren Schäden an der Sporthalle Schillerstraße Bauamt will Regress prüfen

Von Jörg Marten 01.02.2011, 04:31

Die Sanierung der Sporthalle Schillerstraße wird auch den neuen Stadtrat beschäftigen, der gestern Abend das erste Mal zusammenkam. Ein Gutachter hat im Auftrag der Stadt – das hatte der Rat so beschlossen – die Schäden an der Halle aufgelistet und bewertet. Und er hat "aus rein technischer Sicht die Verantwortlichkeit für die Schäden" benannt. Nun stellt sich die Frage, ob die Stadt Regressansprüche geltend machen wird.

Gardelegen. Die Sporthalle Schillerstraße war vor einigen Jahren wegen der ständigen Kostensteigerungen im Laufe der Sanierung immer wieder in die Schlagzeilen gerückt. Es gab Abmahnungen im Bauamt, einen Baustopp, Planer Helmut Reinemann trat als Ratsherr zurück. Seither weigert sich die Stadt, noch ausstehendes Planungshonorar in Höhe von 18 000 Euro zu bezahlen. Die Kosten der Halle waren von anfangs geplanten 450 000 Euro auf mehr als 680 000 Euro gestiegen.

Noch einmal 113 000 Euro seien nötig, um alle Schäden an der Halle zu beheben. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachter aus Magdeburg, der im Auftrag der Stadt ein Gutachten und ein Ergänzungsgutachten angefertigt hat. Dieses Gutachten liegt seit fast zwei Monaten den Fraktionsvorsitzenden zur internen Nutzung vor. Minutiös listet der Sachverständige die "vorgefundene Situation" in den einzelnen Gebäudeteilen auf und wertet seine Feststellungen. Im Ergänzungsgutachten sollte er auch die Verantwortlichkeiten und mögliche Regressansprüche prüfen.

Schäden gibt es demnach viele, aber nicht alle sind gravierend. Aufgelistet werden: fehlerhafte Dachausbildung, Mauerwerksrisse, Fußbodenabsenkungen, Abrisse von Silikonfugen, fehlerhafte Fußbodenhöhen in Duschen und Waschräumen, fehlerhafte Deckenpaneelbefestigung in der Sporthalle, unzureichende Ausbildung und Befestigung der Eingangstür, gerissene und abgerissene Trockenbaudecken, fehlerhafte vertikale Abdichtung des Sozialtraktes und daraus resultierende Feuchtigkeitsschäden. Bei fast allen Fehlern stellt der Gutachter eine mindestens teilweise Verantwortlichkeit des Planers fest.

Die Verantwortung für die Schäden sei sehr unterschiedlich zu bewerten, macht der Gutachter deutlich: Schwindrisse in den Wänden etwa entstehen durch Verdunstung oder chemische Umsetzung von eingelagerter Flüssigkeit und sind mit der nächsten Renovierung kostengünstig zu beseitigen. Das gilt auch für 350 Meter abgerissene Silikonfugen. Die waren allerdings zumeist fehlerhaft ausgeführt worden.

Im Zuge einer normaler Renovierung sind die Schäden am Dach indes nicht zu beheben. Auf rund 46 000 Euro schätzt der Gutachter die Kosten für die nötigen Arbeiten, um einen Wassereinbruch wie vor einem Jahr zu verhindern. Der Traufbereich sei "fehlerhaft hergestellt" worden, zudem auch die Dachentwässerung. Derzeit bereits arbeiten Dachdecker an der Behebung dieses Schadens, der im vergangenen Jahr wegen eingedrungenen Tauwassers zu Schäden am Parkett geführt hatte.

Ebenfalls eine größere Baumaßnahme ziehen die fehlerhaften Fußbodenhöhen in Duschen und Waschräumen nach sich. Aus den Duschräumen fließt Wasser in die Waschräume. "Richtigerweise müsste der Fliesenbelag im Bereich der Duschen abgesenkt werden", heißt es im Gutachten. Kosten dafür: Rund 10 000 Euro – denn auch der Fußbodenaufbau müsste erneuert werden.

In einem Anhang für die Fraktionen schlägt das Bauamt Lösungen für die zahlreichen Probleme vor. 10 000 Euro für den Fußboden will es aber nicht ausgeben. Es schlägt den Einbau einer Kunststoffschiene als "Minimalvariante" vor – Kosten: 50 Euro. Die soll die Stadt zahlen – obwohl der Gutachter die Fehler eindeutig auf den Planer (80 Prozent) und die ausführende Firma (20) zurückführt. Das Fachunternehmen nämlich "hätte Bedenken gegen die unterstellte Beauftragung anmelden müssen", so der Gutachter.

Der Sachverständige betont in seinem Gutachten ausdrücklich, dass er die Frage nach Verantwortlichkeiten für die Baufehler "nur aus rein bau- technischer Sicht beantworten" könne. Weiter heißt es: "Eine rechtliche Bewertung der Fragestellung ist durch einen Sachverständigen nicht möglich, auch wenn es in der Verwaltung möglicherweise anders gesehen wird."

Im Ergebnis seiner Kostenaufstellung kommt er zum Ergebnis, dass der Planer, der auch die Bauleitung innehatte, für 71 000 Euro Schaden verantwortlich sei, die bauausführenden Firmen für 33 000 Euro und die Stadt als Bauherr für 5000 Euro. Obwohl bei der Sanierung 2006/07 keine Dacharbeiten erfolgt waren, macht der Gutachter den Planer zu 100 Prozent für die "fehlerhafte Dachausbildung" verantwortlich. Wegen der Außen- und der Deckendämmung hätten sich die bauphysikalischen Gebäudeverhältnisse verändert. Deshalb hätte der Planer "den Zustand der Wandkronen und Dachtraufen prüfen müssen. Bei der Prüfung hätte er feststellen müssen, dass der vorhandene Zustand einen konstruktiven Baufehler darstellt".

Das Bauamt schlägt deshalb vor, wegen der nötigen Dacharbeiten Regressforderungen an den Planer zu prüfen. Das gilt auch für die Beseitigung der Feuchtigkeitsschäden wegen der "fehlerhaften Dachausbildung" und wegen der "fehlenden Vertikalabdichtung". Andere Arbeiten sollen die Firmen im Rahmen ihrer Gewährleistung übernehmen.

Eines sollte nach Ansicht des Gutachters sofort erledigt werden: Klammern, die die Deckenpaneele in der Halle halten sollen, fallen zuhauf auf den Hallenboden: "Eine deutliche Unfallgefahr, weil herabfallende Klammern und in der Folge sich lösende Deckenpaneele zu Verletzungen führen können."