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Gestern Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt für Seethen, Jävenitz und Letzlingen Klage der drei Gardeleger Ortsteile abgewiesen

16.09.2014, 01:08

Jävenitz/Letzlingen/Seethen (iwi) l Die drei Ortsteile Jävenitz, Letzlingen und Seethen bleiben Ortsteile der Hansestadt Gardelegen. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau hat gestern Nachmittag den Beschluss zu den Verfassungsbeschwerden der drei ehemals eigenständigen Gemeinden verkündet. "Wie bereits in zahlreichen weiteren Verfahren hat das Gericht entschieden, dass die vom Gesetzgeber im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes vorgenommene Zuordnung der Gemeinden leitbildgerecht war und die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt", heißt es dazu in einer Mitteilung des Gerichtes. Die Gemeinden waren zum 1. Januar 2011 in die Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen eingemeindet worden.

Regina Lessing, Ortsbürgermeisterin von Letzlingen, sagte zur Gerichtsentscheidung: "Nach der Entwicklung in der jüngsten Vergangenheit war damit zu rechnen." Aus dem normalen Rechtsverständnis heraus "hätten wir eigentlich Recht bekommen müssen", ergänzte sie. Sie werde sich jetzt mit ihren Mitstreitern in Verbindung setzen, ob weitere Schritte erfolgen sollen.

Laut Gerichtssprecher Frank Straube ist es eine endgültige Entscheidung, "die sofort rechtskräftig ist". Der eingesetzte Verweser der Gemeinde Jävenitz, Heinz Baldus, sagte, er wolle erst die schriftliche Begründung abwarten. Gestern sei noch nicht sein letzter Tag als Verweser von Jävenitz gewesen.

Gerald Adler, Ortsbürgermeister und früherer Gemeindebürgermeister von Seethen, wollte sich gestern auf Anfrage nicht zur Gerichtsentscheidung äußern. Mit den Entscheidungen gestern sind die verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Gemeindegebietsreform fast vollständig abgeschlossen. Anhängig ist nur noch eine Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde aus dem Landkreis Wittenberg.

Die Gemeinden Mieste und Köckte hatten ihre Klagen bereits im August und November im vergangenen Jahr zurückgezogen. Begründung war unter anderem, dass sich nach drei Jahren Zugehörigkeit zu Gardelegen soweit alles eingespielt habe.