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19-Jähriger verstieß gegen Auflagen und beging Sachbeschädigung Brandstifter wurde nun doch noch verurteilt

17.09.2014, 01:09

Gardelegen (iwi) l Sechs Monate Jugendhaft, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung - zu dieser Strafe verurteilte gestern das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gardelegen einen 19-Jährigen. Der ehemalige Gardeleger, der seit sechs Wochen in Kalbe wohnt, war gerichtserfahren, seit vier Jahren hatte er immer wieder mit Verfahren wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Brandstiftung zu tun. Unter anderem hatte er im Juli 2013 einen Transporter in Gardelegen angezündet. Angeklagt war nun wegen einer Sachbeschädigung.

Im März 2014 - gerade einmal drei Monate nach der letzten Verhandlung - hatte der Mann bei einer Party in Oebisfelde den Fernseher und DVD-Player der Gastgeberin zerstört. Die Tat gab er sofort zu, doch das Motiv blieb Richter Axel Bormann schleierhaft.

Er sei gegen einen anderen Partybesucher handgreiflich geworden, "und bevor ich noch jemanden schlage, habe ich mich an den Geräten ausgelassen", so der Angeklagte. Er habe mit Kopf und Fäusten gegen den Flachbildfernseher geschlagen, außerdem einen DVD- und CD-Player zerstört.

Dass die Sachbeschädigung vor dem Schöffengericht landete, hing mit der vorherigen Tat, der Brandstiftung 2013, zusammen. Er hatte den Fiat-Kleintransporter auf dem Hof einer Bildungsgesellschaft in Gardelegen angezündet, die Flammen waren auf einen Corsa übergesprungen. Für die Tat hatte der Mann eine zweijährige Bewährungszeit mit zahlreichen Auflagen erhalten, nach dessen Ablauf entschieden werden sollte, ob er zu einer Jugendstrafe verurteilt wird oder nicht.

Von den 400 Arbeitsstunden, zu denen der 19-Jährige verurteilt worden war, hatte er bis gestern 228 abgeleistet. "Er hätte sie aber alle schaffen können", merkte die Jugendgerichtshelferin an.

Er sehe den Alkohol nicht als Ursache seiner Probleme, ergänzte sie. Ausraster - auch mit Bedrohung von Familienmitgliedern oder anderen Heimbewohnern - hatte es immer wieder gegeben, wenn der junge Mann getrunken hatte.

Auch bei der Sachbeschädigung in Oebisfelde war dies der Fall. Er gab sogar zu, noch andere Drogen konsumiert zu haben. Die Jugendgerichtshelferin empfahl dennoch, die Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen und ergänzte: "Im Juni hätte ich das noch nicht gemacht." Bormann richtete sich an den Angeklagten: "Immer, wenn man die Leine locker lässt, funktioniert das mit Ihnen nicht mehr."

Eigenständig um Ausbildungsplatz bemüht

Allerdings hat sich der 19-Jährige inzwischen selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht und ist seit sechs Wochen Lehrling. Der Staatsanwalt beantragte eine Jugendstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem forderte er die Begleichung des Schadens am Fernseher und 50 Arbeitsstunden als Auflagen. Und er sollte die Verfahrenskosten zahlen: "Wenn man gerichtliche Musik bestellt hat, muss man sie auch bezahlen."

Das Schöffengericht verurteilte den Kalbenser zu sechs Monaten Jugendstrafe, auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss als Auflage den Schaden an den Geräten in Höhe von 238 Euro bezahlen, außerdem die Verfahrens- kosten. Eine weitere - eher ungewöhnliche - Auflage: Er darf seine Lehre nicht eigenmächtig abbrechen, zuvor muss er das Gespräch mit dem Gericht suchen. Bormann: "Ansonsten gehen Sie in den Bau." Wie es dort ist, weiß der 19-Jährige bereits, denn nach der Brandstiftung hatte er fünf Monate in U-Haft gesessen.