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55-jährige Gardelegerin soll unter Namen des Ex-Partners Waren im Versand geordert haben / Verfahren eingestellt Bestellt oder nicht bestellt - Frage bleibt ungeklärt

25.09.2014, 01:08

Gardelegen (ako) l Wegen Betruges fand sich in dieser Woche eine 55-jährige Frau aus Gardelegen vor dem Strafrichter wieder. Sie soll im Jahr 2010 bei einem Versandhaus eine Winterjacke, Größe 42, zum Preis von 39,90 Euro unter falschem Namen gekauft haben, da sie selbst überschuldet war, aufgrund ihrer Schufa-Einträge keinen Kredit bekommen hätte und überdies im selben Jahr bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, zahlungsunfähig zu sein.

Zweiter Anklagepunkt wurde fallen gelassen

Weiterer Anklagepunkt war der Kauf von mehreren T-Shirts für 19,90 Euro in einem anderen Versandhaus, ebenfalls 2010 und wiederum unter Angabe eines falschen Namens. Diesen zweiten Anklagepunkt, die Forderung des Inkasso-Unternehmens für die Begleichung der mittlerweile über 80 Euro für die T-Shirts, konnte Richter Axel Bormann kurz darauf fallen lassen, da die Angeklagte nachweisen konnte, die geforderte Summe komplett beglichen zu haben.

Angezeigt worden war die Angeklagte von ihrem ehemaligen Lebenspartner, die Jacke auf seinen Namen gekauft und nicht bezahlt zu haben. Er war als Zeuge geladen und gab zu Protokoll, von der Bestellung nichts gewusst zu haben. "Das stimmt doch nicht. Wir haben sie uns zusammen im Katalog angeguckt, ich hab gesagt, dass sie mir gefällt und Du hast gesagt, dass Du sie mir schenkst", protestierte die 55-Jährige. Nein, er habe keine Bestellung aufgegeben und sehe sich daher auch nicht in der Pflicht, irgendetwas zu bezahlen, betonte der ehemalige Verlobte. Überdies habe er bei besagtem Versandhaus angerufen, um die Sache zu klären. "Die haben gesagt, dass sie mit einer Frau telefoniert haben, die sich mit meinem Nachnamen gemeldet und bestellt hat. Sie haben mir bestätigt, dass meine Frau Ratenzahlung vereinbart hätte", rechtfertigte sich der Zeuge.

Ob ihr denn bewusst gewesen sei, aufgrund ihrer finanziellen Situation nichts bestellen zu können und zu dürfen, wollte Richter Bormann von der Angeklagten wissen. "Oder haben Sie denen bei der Bestellung etwa gesagt, dass Sie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben? Nicht, oder? Also der Jurist sagt dazu, das ist Betrug!" Die kleinlaute Antwort der Angeklagten: "Ja, das ist ja richtig."

Zeuge bestreitet vehement, bestellt zu haben

Und da sie wusste, selbst nichts bestellen zu dürfen, habe sie ihren damaligen Verlobten vorgeschickt, der die Bestellung ausgelöst habe. "Wissen Sie eigentlich, dass Betrug so herum auch funktioniert? Also dass Sie jemand anderen für sich einkaufen lassen?", fragte der Richter.

Der Zeuge jedoch bestand weiter darauf, von der Bestellung der Winterjacke nichts gewusst zu haben. "Das hat sie alles unter meinem Namen gemacht. Davon weiß ich nichts. Ich habe nichts bestellt", äußerte er sich. "Aber ich bestelle mir doch keine Jacke in Größe 40/42. Ich trage Größe 44. Was soll denn der Quatsch? Na klar hast Du sie mir bestellt und geschenkt", schimpfte die Angeklagte daraufhin in Richtung Zeugenstand. Sichtlich ratlose bis erschöpfte Blicke wanderten bei diesem Wortgefecht der einst Verlobten zwischen Staatsanwaltschaft und Richtertisch hin und her.

Ohne zu einem klärenden Ergebnis zu kommen, entließ Richter Bormann den Zeugen. Nach Rücksprache mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren gegen die Gardelegerin ein. Zugute hielt Richter Bormann der Angeklagten, dass sie in einem der ihr zur Last gelegten Punkte ihren guten Willen bewiesen hatte und die Rechnung des Inkassounternehmens bezahlt hatte.