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36-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt Haftstrafe für Tankstellenräuber

Ein 36-jähriger Gardeleger ist am gestrigen Dienstag wegen schwerer
räuberischer Erpressung einer Tankstellen-Mitarbeiterin zu drei Jahren
und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

08.10.2014, 01:03

Gardelegen/Stendal l Vor dem Landgericht Stendal wurde gestern der Fall des 36-jährigen Roman J. aus Gardelegen verhandelt, der mit seinem 30-jährigen Bekannten Mario K. am 3. Januar 2013 die Tankstelle an der Letzlinger Landstraße in Gardelegen überfallen haben soll. Mario K. wurde deshalb bereits zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, die er zurzeit verbüßt. Er ist gestern als Zeuge geladen worden.

Kassiererin bedroht und knapp 7000 Euro erbeutet

Zum Tatzeitpunkt sollen beide Täter maskiert und bewaffnet kurz vor Dienstschluss in die Tankstelle eingedrungen sein. K. bedrohte die Kassiererin mit vorgehaltener Waffe und verlangte Zugang zum Tresor. Die 39-jährige Heike K. gab den Tätern sofort die gefüllte Kassenschublade und führte beide zum Tresor. Mario K. räumte Kasse und Tresor leer, "während der andere immer seine Hand vors Gesicht hielt und nach unten blickte", erinnerte sich Heike K. gestern vor Gericht. "Gesagt hat er nichts."

Nachdem die Männer die knapp 7000 Euro an sich genommen hatten, verließen sie die Tankstelle. Heike K. erlitt einen Schock. Sie konnte ihren Dienst in der Tankstelle danach nicht mehr ausüben und ist seitdem arbeitslos. Im Falle von Roman J. ging es gestern bei der Verhandlung vor allem darum, welche Rolle er bei dem Überfall einnahm und wo die bisher noch nicht aufgefundenen Waffen geblieben seien. Beide Täter behaupten, bei dem Überfall Spielzeugwaffen benutzt zu haben. "Ich habe eine Plastikpistole benutzt", sagte der Angeklagte.

Mario K. bestätigte diese Angaben und sagte, er selbst habe eine Softair-Waffe (spezielle Druckluftwaffe, die beim taktischen Geländespiel "Airsoft" benutzt wird, Anm. d. Red.) benutzt, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht.

Zum Verbleib der Waffen gaben beide an, dass diese verbrannt worden seien. Bei der Frage, wer diese entsorgt beziehungsweise vernichtet hat, schieben sich beide die Schuld zu. Weil dieser Punkt nicht zweifelsfrei geklärt und überprüft werden konnte, wurde das Mitführen der Waffen bei dem Überfall nicht als erschwerend in das Strafmaß mit einbezogen.

Nach Aussagen des Angeklagten habe er bei dem Überfall eine Mitläufer-Rolle eingenommen. Weder habe er die Tat geplant, noch die nötigen Vorbereitungen dazu getroffen oder die Beute aufgeteilt. Lediglich die Kleidung, die beide Männer während des Überfalls trugen, habe er anschließend entsorgt. K. bestätigte, dass Roman J. lediglich eine "Rückendeckungs-Rolle" ausgeübt habe und die Idee zum Überfall allein von ihm selbst stammte.

Überfall war kein minderschwerer Fall

Dennoch sah die Staatsanwaltschaft den Überfall vor allem im Hinblick auf die geschädigte Kassiererin nicht als minderschweren Fall und forderte vier Jahre Haft für den Angeklagten. Die Verteidigung hingegen hob das umfassende Geständnis J.s und seine Mitläuferschaft in dieser Sache hervor und forderte zwei Jahre auf Bewährung.

Das Gericht verurteilte den 36-Jährigen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Sein langes Vorstrafenregister und die Tatsache, dass der Überfall mit vorgehaltener Waffe, egal ob echt oder nicht, vollzogen wurde, führten zu dem Urteil. Lediglich die Geständigkeit des Angeklagten, aufgrund derer die Verhandlung stark abgekürzt werden konnte, wurden ihm zugute geschrieben.