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Deutliche Änderungen in der neuen Kommunalverfassung Räte haften künftig für Entscheidungen

Von Gesine Biermann 03.11.2014, 02:13

Seit Mitte Juni dieses Jahres ist das neue Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt in Kraft. Es gibt viele Änderungen. Eine aber birgt besonderen Diskussionsstoff: Künftig nämlich werden Ehrenamtliche zu Schadensersatzleistungen herangezogen.

Kalbe l Wer künftig als Ehrenamtlicher grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eine Fehlentscheidung trifft, die zu einem Schaden der Kommune führt, wird künftig dafür zur Kasse gebeten. Und zwar laut Paragraph 34 des neuen Kommunalverfassungsgesetzes, das seit wenigen Wochen vor und derzeit auch auf den Tischen der Stadt- und Ortschaftsräte in Kalbe liegt.

"In einer so deutlichen Form gab es das noch nie."

"In einer so deutlichen Form gab es das noch nie", bestätigt Kalbes Bürgermeister Karsten Ruth. In seiner Ausgabe des Heftchens hat er sich den Passus extra angestrichen. Und er hat den Stadträten die Bedeutung auch schon "mitgegeben" und sie diese Belehrung sogar gegenzeichnen lassen. Es ist Ruth offenbar wichtig, dass jedem ehrenamtlichen Stadtrat die Bedeutung klar ist. Denn hier geht es ans Geld.

Bis zum Fünffachen einer jährlichen Aufwandsentschädigung müssen Stadt- und Ortschaftsräte nämlich künftig zahlen, wenn sie bewusst oder fahrlässig eine falsche Entscheidung treffen. Bei einem Ortschaftsrat wären das immerhin bis zu 792 Euro pro Fall. Der Ortsbürgermeister von Kalbe müsste allerdings schon satte 10200 Euro berappen. Beträge, die, auch wenn sie das Maximum darstellen, nicht aus der Portokasse zu bestreiten sind, wie Ruth bestätigt.

Allerdings seien, bevor es zu Schadensersatzforderungen kommt, nicht nur eine, sondern mehrfache Fehlentscheidungen nötig, beruhigt er. "Man stelle sich vor, der Stadtrat unterzeichnet zum Beispiel einen Vertrag, der eine bestimmte Rechtsfolge generiert, setzt diesen Beschluss aber aus irgendwelchen subjektiven Gründen nicht um", beschreibt Ruth ein mögliches Szenario. Entstünden dem Vertragspartner dadurch finanzielle Schäden und mache er sie geltend, könnte das zu einem solchen Schaden für die Stadt führen, den wiederum all die Räte ersetzen müssten, welche in einer namentlichen Abstimmung gegen die Beschlussumsetzung gestimmt hätten.

"Der Bürgermeister ist sowas wie ein Schutzschild für die Räte."

Ganz so schnell komme so eine Situation indes nicht zu stande, betont Ruth. "Denn dann würde der Bürgermeister in Widerspruch gehen. "Er ist noch so etwas wie ein Schutzschild für die Räte." Allerdings sei auch dann möglicherweise immer noch die Zeit zu berücksichtigen, in der ein neuer Stadtrat einberufen werden müsse und die Zeit, in der die Kommunalaufsicht den Widerspruch prüft. "Allein in dieser Zeitspanne kann schließlich schon ein Schaden entstehen."

Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Schadensersatzansprüche gedeckelt seien, so Ruth, und nicht die finanzielle Existenz eines Stadtrates gefährden. Und "wir reden wirklich von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlern."