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Stadt haftet nicht in jedem Fall für Schäden, die kommunale Bäume verursachen / Tipps für die private Baumschau Wenn der Baum aber nun ein Loch hat...

Von Gesine Biermann 05.11.2014, 02:14

Ein Baum der Stadt fällt um, trifft ein privates Haus: Dann haftet diese auch für Schäden? Was die meisten Bürger glauben, ist so nicht immer richtig. Denn die Kommune haftet nur für schuldhaftes Verhalten.

Kalbe l Der Fall beschäftigte erst in diesem Jahr die Stadt Kalbe und eine private Hausbesitzerin: Ein Baum auf kommunalem Grund und Boden stürzt einfach um, trifft ein privates Nebengebäude und beschädigt es. Der Baum war groß und stark, nicht schief und auch nicht hohl, er hatte keine besonderen Merkmale. Und dennoch knickt er einfach ab.

Glücklicherweise ist kein Personenschaden zu verzeichnen, aber natürlich muss nun schnellstens das Dach repariert werden. Nur: Auf den Kosten dafür wird die Kalbenserin wohl sitzenbleiben. Denn der Fall ist ein sogenannter Elementarschaden und wird auch vom Kommunalen Schadensausgleich (KSA), der Haftpflichversicherung aller Kommunen in Deutschland, nicht übernommen.

"Der KSA tritt nur ein, wenn eine Schuld der Kommune vorliegt"

Klaus Kocks, Pressesprecher KSA

Der nämlich sei auch "eine klassische Haftpflichtversicherung", erklärt Klaus Kocks, Pressesprecher des KSA in Berlin. Als solche tritt er, nur dann ein, wenn eine Schuld vorliegt, in diesem Fall eine Schuld der Stadt. Und zwar noch genauer: ein Verstoß gegen die Kontrollpflicht.

Kommunale Bäume müssen, so sagt es das Gesetz, regelmäßig in einem bestimmten Turnus kontrolliert werden. In der Einheitsgemeinde Kalbe ist der Turnus halbjährlich. "Ein Mal im belaubten und ein Mal im unbelaubten Zustand" schaut sich Anette Zenker, im Kalbenser Ordnungsamt unter anderem fürs Großgrün zuständig, alle Bäume an.

Jeden einzelnen, zum Beispiel jeden im Kalbenser Stadtpark, kann sie dabei natürlich nicht genau unter die sprichwörtliche Lupe nehmen. Da sind es nur die an den Wegen, denen ihr Augenmerk gilt. Aber grundsätzlich kennt Zenker "ihre Bäume" alle. Und sie hat so ihre "Sorgenkinder", die über eine längere Zeit beobachtet werden müssen, und zuweilen auch Akutfälle, denen gleich mit der Motorsäge zuleibe gerückt werden muss, weil sie eine Gefahr darstellen.

Mancher Baum zeigt übrigens deutliche Anzeichen dafür, dass er bald umkippt. Dazu zählen zum Beispiel Löcher im Stamm, oder auch ein massiver Pilzbewuchs.

Wenn sie nicht sicher ist, ob sie den Zeichen trauen kann, hat Zenker schließlich immer noch weitere Methoden, um festzustellen, ob ein Baum zum Beispiel hohl, oder vertrocknet ist. So kann sie, wenn sie mit einem Spezialhammer in etwa einem Meter Höhe gegen den Stamm schlägt, oft schon hören, ob Hohlräume vorhanden sind. Ein spezieller Bohrer, mit dem sie einen Span herausziehen kann, ist ein weiteres Hilfsmittel. "Daran erkennt man, ob das Holz innen gesund ist, oder schon so trocken wie Papier."

Den Baum, von dem eingangs die Rede war, "hätte ich mir aber nie im Leben genauer angeschaut", versichert die Expertin. Makellos, ohne Schadstellen, dicht belaubt, und offensichtlich gesund stand er an einem Weg nicht weit entfernt von der Milde. Und doch fiel er plötzlich um. Es hatte viel geregnet in der Zeit davor, "vielleicht wurden die Wurzeln unterspült", vermutet Zenker. Eine andere Erklärung gibt es nicht.

Für Klaus Kocks ist der Fall damit klar: "Dafür haftet die Kommune nicht. Das war höhere Gewalt." Und dagegen könne sich niemand versichern. "Sie können sich ja auch nicht gegen Sonnenschein versichern."

Aber in welchem Fall würde dann der KSA überhaupt zahlen? Kocks beantwortet auch das: "Nur dann, wenn grob fahrlässig gehandelt worden wäre", erklärt er. Zum Beispiel, wenn gar keine Baumschau in diesem Bereich stattgefunden hätte, oder diese schon Jahre her wäre, dann hätte die Bürgerin einen Anspruch.

Die fehlende Kontrolle müste allerdings der Geschädigte auch nachweisen, macht Kocks klar. Schwer nachzuvollziehen, schließlich kann ja niemand rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, alle kommunalen Bäume am eigenen Haus bewachen. "Aber die Kommune wird ja nicht lügen", sagt Kocks. Davon hätte sie ja keine Vorteile.

Weil auch Anette Zenker nicht lügen will, informiert sie die Versicherung schließlich noch einmal explizit darüber, dass sie ja diesen speziellen Baum gar nicht genau untersucht hätte. Aber allein die Tatsache, dass sie regelmäßig in dem Gebiet unterwegs ist, genügt der Kontrollpflicht. Der KSA tritt nicht ein. Der Schaden bleibt bei der Bürgerin.

"Derzeit wird eine Baumschutzsatzung in den Ortschaften diskutiert."

Anette Zenker, Ordnungsamtsmitarbeiterin

Sicher ein Einzelfall, aber leider nicht vor Wiederholung sicher. Deshalb hat Anette Zenker ein paar wichtige Hinweise, wie man kranke Bäume im Normalfall erkennen kann (siehe Infokasten). Und die lassen sich natürlich auch auf Bäume auf privatem Grund und Boden anwenden. So dass diese rechtzeitig gefällt oder gestutzt werden können.

Das übrigens ist bislang noch problemlos möglich. Wer in Kalbe privat Bäume absägt, kann von der Stadt weder belangt, noch zu Ersatzpflanzungen herangezogen werden, wie es zum Beispiel in der Nachbargemeinde Gardelegen der Fall ist. Denn in Kalbe gibt es keine Baumschutzsatzung.

"Noch nicht", wie Zenker erinnert, denn "derzeit wird eine Baumschutzsatzung bereits in den Ortschaftsräten diskutiert."

Trotzdem lohnt es sich auch jetzt schon, vor dem Sägen nachzufragen. Denn Zenker hat oft gute Hinweise für Baumbesitzer. Wenn das mit dem Absägen schief geht, könnte so eine Fällaktion nämlich auch wieder zum Versicherungsfall werden.