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Gardelegen Wasserverband Gardelegen verschickt Rechnungsbescheide

05.12.2014, 01:19

Gardelegen (cah) l Das Verfahren im Rahmen des Herstellungsbeitrages II für Altanschlüsse (vor dem 15. Juni 1991) ist im Bereich des Gardeleger Wasserverbandes im Wesentlichen abgeschlossen. 2717 Grundstückseigentümer sind von der Erhebung des Beitrages betroffen. Von ihnen haben 2617 bereits Post vom Verband mit den Rechnungsbescheiden bekommen. Seit Mittwoch werden die restlichen 100 Bescheide verschickt. Zum Teil Problemfälle, weil Adressen der Eigentümer erst ermittelt oder Erben ausfindig gemacht werden mussten.

Über den Stand der Beitragserhebung hat Wasserverbandsgeschäftsführerin Katja Rötz in der Verbandsversammlung am Dienstagabend informiert.

Die Verbandsversammlung hatte im März 2010 eine Satzung über die Erhebung des Herstellungsbeitrages II beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde 2010 auch begonnen, die Beitragsbescheide zu verschicken. Bis März 2013 waren es 1236 Bescheide in einem Wertumfang von etwa 1,136 Millionen Euro. 25,7 Prozent der Empfänger legte Widerspruch ein (318).

Derzeit sind 16 Klageverfahren anhängig

Davon laufen derzeit noch drei Verfahren sowie 16 Klageverfahren. Mit der Satzung gilt allerdings auch eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Und die würde für den Gardeleger Verband am 31. Dezember dieses Jahres enden.

Die Fristen waren auch Gegenstand einer Verhandlung zu den Herstellungsbeiträgen II vor dem Bundesverfassungsgericht in Bayern mit der Grundaussage, dass es Verjährungsfristen geben müsse. Mit dieser Thematik hatte sich dann auch der Landesgesetzgeber befasst und einen Entwurf für eine Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes erarbeitet. Demnach sollen Gemeinden, Verbände und Stadtwerke nun zehn Jahre Zeit für die Rechnungslegung haben - mit einer Übergangsfrist für 2015 von einem Jahr. Der Landtag wird voraussichtlich in seinen nächsten Sitzungen vom 10. bis zum 12. Dezember eine Entscheidung treffen. Eine Zustimmung gilt als ziemlich sicher, denn unterdessen haben sich der Koalitionsausschuss und auch die Fachausschüsse, wie jüngst der Innenausschuss, positiv dazu positioniert.

Die Entscheidung des Landesgesetzgebers wollte auch das Verwaltungsgericht Magdeburg abwarten und hatte seinerseits die anhängigen Verfahren zum Herstellungsbeitrag II ausgesetzt. Auch der Wasserverband Gardelegen war dem gefolgt und hatte im März 2013 die Erhebung der Beiträge unterbrochen. Mit der Voraussicht, dass der Landtag positiv entscheiden werde, hatte der Gardeleger Verband am 29. September das Verfahren wiederaufgenommen. Seitdem wurden 1381 Bescheide in einem Umfang von 1,52 Millionen Euro verschickt. 240 Widersprüche sind bisher eingegangen. Es werden allerdings noch weitere aus dem Raum Letzlingen erwartet, da für diesen Bereich die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sei. Demnächst werden nun die letzten 100 Eigentümer ihre Bescheide mit einer Forderung von insgesamt 200000 Euro erhalten. In der ersten Phase gab es 167 Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung. Die seien mittlerweile überwiegend beglichen worden. In der zweiten Phase seien 110 Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung eingegangen. Davon seien bisher 70 bewilligt worden, informierte Katja Rötz.

Nach Veröffentlichung des Gesetzes werde der Verband die Eigentümer anschreiben, die ein formloses Widerspruchsschreiben verfasst haben, mit der Bitte, dem nun eine Begründung hinzuzufügen. Es sei aber auch möglich, dass die Betroffenen ihre Widersprüche zurückziehen. Kosten würden dann keine entstehen. Ebenso dann nicht, wenn die Widersprüche teilberechtigt oder berechtigt sind.