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Noch kein Urteil gegen zwei Gardeleger, die einen Trinkkumpan angezündet haben sollen Mit bis zu 4,8 Promille geprügelt

Von Wolfgang Biermann 10.01.2015, 01:21

Der Prozess gegen zwei Gardeleger wegen versuchten Totschlags ist vor dem Landgericht in Stendal fortgesetzt worden. Ihnen wird vorgeworfen, einen Trinkkumpan angezündet zu haben.

Stendal/Gardelegen l "Verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums vermag ich bei beiden Angeklagten nicht auszuschließen", sagte Gerichtspsychologin Dr. Anett Opitz-Welke am Mittwoch vor dem Landgericht Stendal in der Fortsetzung des Prozesses um versuchten Totschlags in Gardelegen.

Eigentlich war am dritten Verhandlungstag in dieser Sache schon mit dem Urteil gerechnet worden, doch Richter Ulrich Galler, Vorsitzender der Schwurgerichtskammer, setzte den 22. Januar als nunmehrigen Urteilstermin fest.

Wie berichtet, sind zwei Männer (21 und 32 Jahre alt) aus dem Trinkermilieu in Gardelegen angeklagt, am 26. Juni vorigen Jahres einen Trinkkumpan nach vorherigem gemeinsamem Alkoholgenuss heftig geschlagen und getreten zu haben. Dabei soll der ältere Angeklagte sogar die Bekleidung des Opfers mit einem Feuerzeug angezündet haben, was dieser aber bestreitet.

Zwei große Blutlachen im Tunnel

Ein Kriminalbeamter und ein Kriminaltechniker berichteten über die vorgefundene Spurenlage am Tatort. Dabei soll es sogar zwei Tatorte gegeben haben: den Bahnhofsvorplatz und den Tunnel zwischen einem Supermarkt und dem Bahnhof.

Im Tunnel selbst haben die Kriminalisten nach Hinweis durch das Opfer denn auch zwei relativ große Blutlachen und einen weiteren Blutstropfen gesichert, gaben sie als Zeugen an.

Schmauchspuren, die auf einen Brand hindeuten würden, hätten sie an beiden Tatorten nicht gefunden. Die psychiatrische Gutachterin hatte für den 32-jährigen Angeklagten zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert (BAK) von 2,6 bis 4,8 Promille errechnet, wobei es keine Blutentnahme direkt nach der Tat gab.

Für den laut Gutachten leicht intelligenzgeminderten 21-Jährigen hatte Opitz-Welke einen Blutalkoholwert von 1,4 bis 2,6 Promille errechnet.

Im Falle eines Schuldspruches durch das Gericht sprach sich die Gutachterin bei dem 21-Jährigen neben einer Haftstrafe für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus. Für ihn sehe sie dadurch durchaus Chancen, vom Alkohol wegzukommen. Die sah die Gutachterin bei dem 32-jährigen Angeklagten aber nicht.

Versuchter Totschlag könnte keine Rolle spielen

Abschließend gab Richter Ulrich Galler noch einen sogenannten rechtlichen Hinweis. Demnach käme für den 32-Jährigen auch eine Verurteilung wegen gefährlicher und für den 21-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Betracht.

Was letztlich wohl bedeutet, dass der Anklagevorwurf des versuchten gemeinsamen Totschlags im Urteil am 22. Januar keine Rolle spielen wird.