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22-Jähriger wegen räuberischen Diebstahls von Babynahrung vor Gericht "Plötzlich zog er ein Messer"

Von Anke Kohl 23.01.2015, 01:59

Im Gardeleger Amtsgericht begann die Verhandlung gegen einen 22-jährigen Kalbenser. Er soll im September 2014 die Kassiererin eines Supermarktes mit einem Messer bedroht haben.

Kalbe l Wegen räuberischen Diebstahls steht der Kalbenser Daniel G. (Namen geändert) seit Dienstag vor dem Gardeleger Amtsgericht. Er soll im September 2014 in einem Kalbenser Supermarkt Waren gestohlen und nach Aufforderung der Kassiererin, seinen Rucksack zu öffnen, diese mit einem zirka 15 bis 20 Zentimeter langen Messer bedroht haben.

Nachdem die Verkäuferin Daniel G. dabei beobachtet hatte, wie er eine Dose aus dem Kaffeeregal in seinen Rucksack gesteckt hatte, habe sie ihn im Auge behalten, sagte Dörte K. als Zeugin aus. Und auch am Süßigkeitenregal sei etwas in den Rucksack des jungen Mannes "hineingefallen". Auf Nachfrage von Richter Axel Bormann bestätigte die Verkäuferin, dass sie den jungen Mann als Kunden kenne und er den Mitarbeitern oft eigenartige Fragen gestellt habe. Etwa nach einer Lehrstelle oder anderem. "Ich dachte dann, wovon will er jetzt wieder ablenken?"

Sie selbst habe an der Kasse gesessen, als Daniel G. dort anstand. Nachdem er eine Flasche Brause bezahlt hatte und den Markt verlassen wollte, habe sie ihn aufgefordert, seinen Rucksack zu öffnen. Das habe er verweigert, weshalb sie ihm sagte, dass sie dann die Polizei rufen werde. Daraufhin soll Daniel G. in der Tasche seiner Jacke gekramt und gesagt haben: "Das würde ich nicht machen." Der Angeklagte habe dann "plötzlich ein Messer aus der Tasche seiner dunklen Kapuzenjacke gezogen" und sie damit bedroht. Dann habe er sich aber umgedreht und sei aus dem Markt gelaufen.

"Er hat nur gegrinst und ist dann abgehauen."

Bis auf die Bedrohung mit dem Messer hatte der angeklagte Daniel G. den Tathergang zuvor eingeräumt. Allerdings sei das Messer, das er aus der Tasche gezogen habe, ein Flaschenöffner mit Korkenzieher an seinem Schlüsselbund gewesen, erklärte er. Das jedoch bestritten sowohl die Kassiererin als auch eine Kollegin, die an der benachbarten Kasse gestanden hatte. Zweimal sei der Angeklagte erfolglos aufgefordert worden, den Rucksack zu öffnen, sagte Ulrike B. aus. "Er hat nur gegrinst und ist dann abgehauen."

"Sind Sie sicher, dass es ein Messer war?", fragte Richter Bormann nach. Sie habe eindeutig ein Messer gesehen, betonte Ulrike B., und sie sei sicher, dass sie den Unterschied zu einem Flaschenöffner erkenne.

Nach dem Grund des eingestandenen Diebstahls gefragt, berichtete Daniel G., dass die kleine Tochter seiner damaligen Freundin geweint hätte, weil sie Hunger hatte. Der Kühlschrank sei aber leer gewesen sei, obwohl er seiner Freundin extra gesagt hatte, dass sie etwas zu essen kaufen sollte. Zwei Gläschen mit Babynahrung für das damals eineinhalbjährige Mädchen, Toast und Margarine habe er mitnehmen wollen. Die Zitronenbrause auf dem Kassenband ließ er mit einem Pfandbon verrechnen.

Der herbeigerufene Beamte des Kalbenser Revierkommissariats traf nach dem Anruf von Dörte K. mit seinem Privatfahrrad am Supermarkt ein. Ein junges Paar an der Kasse konnte sowohl Namen als auch Anschrift des Beschuldigten nennen. Der Beamte fuhr dann zur Wohnanschrift des Verdächtigen, er habe ihn dort aber nicht angetroffen, sagte der Polizeihauptmeister aus.

Bei der Kassiererin Dörte K. entschuldigte sich der Angeklagte und versicherte, dass es ihm leid täte, was passiert ist.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt war, hat das Gericht nun in einer weiteren Verhandlung zu klären, ob auf den Angeklagten bei einer Verurteilung noch das Jugendstrafgesetz anzuwenden ist. Dazu bescheinigte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe dem jungen Mann, dass der noch keineswegs die Reife eines Erwachsenen besitzt.

Seit frühester Kindheit sei Daniel G. von Heim zu Heim weitergegeben worden. Die Eltern trennten sich, als er drei Jahre alt war. Der Vater war mit drei Söhnen alleinerziehend und überfordert. Erste Auffälligkeiten zeigten sich bereits im Kleinkindalter. "Ein harmonisches und intaktes Familienleben hat er nie erlebt", betonte die Mitarbeiterin.

Seinen Hauptschulabschluss hat Daniel G. während der jüngsten Haft in der Justizvollzugsanstalt gemacht. "Ich sehe eine erste kleine Veränderung in seiner Persönlichkeit", betonte die Jugendgerichtshelferin. Sie schlug ein Anti-Aggressionstraining und regelmäßige Drogentests vor.

Richter Bormann schien indes nicht überzeugt. Die Verhandlung wird am 29. Januar fortgesetzt. Angehört werden dann weitere Zeugen, die ein klareres Bild über die Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten zeichnen sollen.