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Erst Alkohol, dann Schläge, Todesdrohungen und Anzünden der Bekleidung in Gardelegen Haftstrafen für brutale Attacke

Von Wolfgang Biermann 23.01.2015, 01:08

Zwei Männer, die in Gardelegen ihren Trinkkumpan angezündet haben, müssen ins Gefängnis. Dem Opfer wurde Schmerzensgeld zugesprochen.

Stendal/Gardelegen l Das Landgericht in Stendal hat am Ende des fünften Verhandlungstages gestern zwei gerichtsbekannte Männer aus dem Trinkermilieu von Gardelegen wegen Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkoholgenusses zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einen 32-Jährigen zu dreieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und einen 21-Jährigen zu eineinhalb Jahren Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Dazu sprachen die Richter dem Opfer "wegen gravierender massiver Verletzungen" ein Schmerzensgeld zu.

Zuerst haben die Angeklagten demnach mit dem späteren Opfer am Abend des 26. Juni vorigen Jahres zusammen Alkohol getrunken, dann ihren Trinkkumpan brutal attackiert, mit dem Tode bedroht und schließlich dessen Kleidung in Brand gesetzt, sodass der Mann Verbrennungen 2. und 3. Grades sowie Verletzungen an Kopf und Oberkörper davontrug.

Unterschiedliche Anträge

Angeklagt war die Tat als versuchter Totschlag. Am vorletzten Verhandlungstag hatte die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler aber erkennen lassen, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen könne.

Der Prozess blieb bis zum Schluss spannend. Die Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung konnten unterschiedlicher kaum sein. Der Staatsanwalt war in seinem Plädoyer von gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung ausgegangen. Er hatte drei Jahre für den älteren und zweieinhalb Jahre Haft für den jüngeren Angeklagten gefordert. Die Anwältin des als Nebenkläger am Prozess beteiligten, ebenfalls gerichtsbekannten Opfers schloss sich der Anklagebehörde an. Die Verteidigerin des 21-Jährigen hatte sich für die Strafe ausgesprochen, die dieser schließlich auch erhielt: 18 Monate wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Verteidiger des 32-Jährigen schließlich hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert.

Die Schwurgerichtskammer stütze sich mit ihrem Urteil maßgeblich auf das Geständnis des jüngeren Angeklagten, sagte Richter Galler in der Urteilsbegründung. Zur Überzeugung des Gerichts steht demnach "hinreichend sicher fest", dass Opfer und Angeklagte auf dem Bahnhofsvorplatz in Gardelegen zunächst Alkohol konsumierten. Später habe es Streit um ein vom Opfer ausgeliehenes Rad gegeben. Der 21-Jährige habe dem Opfer "Faustschläge ins Gesicht versetzt", was er auch eingeräumt hatte. Der Mann sei zu Boden gegangen. Dann habe der Mittäter "seine Zeit für gekommen gesehen", so Richter Galler. Der 32-Jährige, der lediglich ein Schubsen eingeräumt hatte, habe auf den am Boden Liegenden "eingewirkt und ihn mit einem Feuerzeug angezündet".

4,8 Promille errechnet

Auch wenn die Alkoholisierung der Täter strafmindernd anzunehmen sei, "dürfte den Angetrunkenen klar gewesen sein, dass man Menschen nicht anzünden darf". Damit begründete das Gericht den Ausschluss völliger Schuldunfähigkeit, wie sie der Verteidiger für den 32-Jährigen gesehen hatte. Eine Gutachterin habe für ihn 4,8 Promille Alkohol im Blut errechnet. "Bei Lichte gesehen, müsste man damit aber tot sein", zitierte Richter Galler die Sachverständige. Der 32-Jährige war erst einen Monat vor der Tat auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine zweijährige Haftstrafe verbüßt hatte.