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Verhandlung in Stendal Reisenden geschlagen und gebissen

07.02.2015, 07:59

Stendal/Gardelegen l Seit dem gestrigen Freitag müssen sich drei Männer im Alter von 25, 31 und 32 Jahren vor dem Landgericht in Stendal wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Angeklagten sollen sich am 13. August vorigen Jahres auf dem Weg aus ihrem Heimatland Polen ins niederländische Amsterdam befunden haben.

Ihnen wird zur Last gelegt, unter Einfluss von Alkohol und illegalen Drogen stehend, in einer Regionalbahn von Stendal nach Wolfsburg von einem im Gardelegener Ortsteil Jävenitz zugestiegenen Fahrgast Geld und Zigaretten verlangt zu haben. Als dieser der Aufforderung nicht nachgekommen sei, soll ein Angeklagter dem heute 30-Jährigen mindestens 20 Mal mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Einem zweiten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Stendal vor, das Opfer von hinten gewürgt zu haben. Auf den sodann am Boden Liegenden haben sie laut Anklage eingeschlagen und -getreten. Einer der drei soll dem Opfer in den Oberarm gebissen haben. Der 30-Jährige habe daraufhin seine Geldbörse fallen lassen, die die Angeklagten an sich genommen und daraus mindestens 200 Euro entnommen haben sollen. Nach dem Halt des Zuges in Gardelegen nahm das Opfer die Verfolgung der ausgestiegenen Täter auf. Die sollen ihn weiter attackiert und versucht haben, ihm ein Handy wegzunehmen. Das sei aber durch die von einem Mitreisenden alarmierte Polizei verhindert worden.

"Einsamen Mann im Zug ausgeraubt" - Richter Ulrich Galler

Die Taten im Zug wurden von drei Überwachungskameras dokumentiert. Dazu gibt es ein schriftliches Geständnis des 25-Jährigen, der aus der U-Haft einen abgefangenen Brief an seinen Onkel geschrieben hatte. Der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer Ulrich Galler verlas daraus, dass die drei aus Geldmangel einen "einsamen Mann im Zug ausgeraubt" hätten. Während sich zwei der Angeklagten vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußerten, legte der 31-Jährige ein Teilgeständnis zum versuchten Handy-Raub in Bahnhofsnähe ab. Am 13. Februar wird weiter verhandelt und am 13. März das Urteil erwartet.