1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Vier Jahre und drei Monate Jugendhaft ohne Bewährung

Gericht verurteilte Kalbenser nach Messerattacke auf Supermarkt-Kassiererin Vier Jahre und drei Monate Jugendhaft ohne Bewährung

Von Anke Kohl 09.02.2015, 02:29

Ein 22-jähriger Kalbenser ist zu vier Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, nachdem es als erwiesen angesehen hatte, dass der junge Mann im September 2014 die Kassiererin eines Supermarktes in Kalbe mit dem Messer bedroht hatte.

Kalbe l Da brauchte Richter Axel Bormann zwischenzeitlich eine Pause. Denn die Verlesung der Strafakte des Kalbensers dauerte etwas mehr als eine Stunde. Der Angeklagte stand wegen räuberischen Diebstahls vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, im September vergangenen Jahres mit Waren aus einem Supermarkt in Kalbe gegangen zu sein, ohne zu bezahlen. Als eine Kassiererin das bemerkte und ihn stellte, bedrohte er sie mit einem Messer.

Die Vielzahl der Straftaten, für die der junge Mann seit 2008 schon vor Gericht stand, reicht vom Erschleichen von Leistungen über Bedrohung, Beleidigung, versuchte räuberische Erpressung, Fahren ohne gültigen Führerschein und Einbruch bis zu Diebstahl. Mehr als 15 Anklagepunkte, zum Teil mehrere in Tateinheit, verlas der Richter.

Dass Bormann zum Verhandlungsende trotz des Alters des 22-Jährigen das Jugenstrafgesetz im Urteil zur Anwendung brachte, lag unter anderem an den Ausführungen der Vollzugsbeamtin, die den Kalbenser im Rahmen der Suchtkrankenhilfe in der Justizvollzugsanstalt Rassnitz kennen gelernt und betreut hatte. Er habe als Insasse eher im unteren Drittel der Knasthierarchie rangiert, erklärte sie. "Er war während der Haftzeit sehr angreifbar, wurde teilweise in den geschützten Bereich verlegt, weil es Probleme mit anderen Häftlingen gab", berichtete die Vollzugsbeamtin. Auf Nachfrage von Richter Bormann, wie sich dies geäußert habe, sagte die Beamtin, dass sich der Kalbenser in Situationen, in denen er sich wohl fühlte, schnell aufgespielt habe. "Ich bin hier wer, ich hab das Sagen. Und wenn das nicht funktioniert hat, wenn er dann Gegenwind bekam, dann wurde er aggressiv", antwortete sie.

"Ich vermute, er hat dieses Alleinsein unterschätzt, als er sich für Schönebeck entschied"

Zu den Gesprächskreisen im Rahmen der Suchtkrankenhilfe während der Haftzeit habe sich der junge Mann selbst gemeldet und Alkohol- sowie Drogenprobleme zugegeben. Er sei bemüht gewesen, sich seinen Problemen zu stellen und sie aufzuarbeiten. "Sie haben den Angeklagten während der Haft also kennengelernt. Ich weiß, ich kann Sie nicht um ein wirklich fachliches Urteil bitten, aber würden Sie sagen, dass Sie ihn als Jugendlichen oder Erwachsenen entlassen haben?", fragte Richter Bormann. "Jugendlich!", antwortete die Vollzugsbeamtin prompt. Nicht zuletzt schloss sie diese Überzeugung aus dem Verhalten des Angeklagten, als er im Juni 2014 vorzeitig und mit Bewährungsauflagen aus der Haft entlassen wurde.

Der 22-Jährige habe eine begleitende Betreuung - eine Art Auffangnetz für Straffällige vor und nach der Entlassung - abgelehnt. Er habe jetzt im Gefängnis gesessen und brauche das nicht, so sein Argument.

Den Reifegrad eines Erwachsenen stellte auch ein Sozialpädagoge beim Angeklagten in Frage. Der Mann ist Mitarbeiter bei einem freien Träger der Sozialarbeit in Magdeburg und versuchte, dem Kalbenser in den ersten Wochen nach der Haftentlassung bei Anträgen und Behördengängen zu helfen. Zunächst habe der sich entschieden, nach der Haftentlassung nicht wieder in seine alte Umgebung nach Kalbe zu gehen. "Er hat sich dann für Schönebeck entschieden, weil er innerhalb seines alten Freundeskreises befürchtete, nicht straffrei bleiben zu können", berichtete der Sozialpädagoge.

Eine fast leere Wohnung in einem fremden Ort, keinerlei soziale Kontakte und nur gelegentliche telefonische Nachfragen eines Sozialarbeiters - Fakten, die der Resozialisierung keineswegs gut getan haben konnten, fasste Bormann zusammen. "Ich vermute, er hat dieses Alleinsein unterschätzt, als er sich für Schönebeck entschieden hat", argumentierte der Sozialpädagoge.

"Wir haben über das Risiko gesprochen und am Anfang kam er regelmäßig wieder zurück."

Bereits eine Woche nach der Haftentlassung am 6. Juni besuchte der junge Mann eine Verwandte in Gardelegen. "Wir haben über das Risiko gesprochen und am Anfang kam er auch regelmäßig wieder zurück. Dass er das dann irgendwann nicht mehr machte, lag wohl auch am Geld", berichtete der Sozialpädagoge. Er würde den Angeklagten auf einer Zwischenstufe auf dem Weg vom Jugendlichen zum Erwachsenen sehen. Der Angeklagte habe längst nicht alle Schritte zum Erwachsensein vollzogen, sei sein subjektiver Eindruck.

Die Staatsanwaltschaft forderte nach Anhörung aller Aussagen ein Strafmaß von vier Jahren und drei Monaten für räuberischen Diebstahl in einem minder schweren Fall.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten beantragte angesichts des Entwicklungsstandes des Mannes, ihn zu einer Strafe mit Bewährung unter Auflagen zu verurteilen. Der Rechtsanwalt wies auf die Beweggründe zur Tat hin. Der Angeklagte habe Lebensmittel für das Kleinkind seiner damaligen Freundin besorgen wollen.

"Ich weiß, dass ich viele Fehler begangen habe. Aber ich bin schlauer geworden."

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich dafür, dass er die Kassiererin des Marktes bedroht hatte. "Ich weiß, meine Vergangenheit ist Scheiße genug. Ich weiß, dass ich viele Fehler begangen habe. Aber ich bin schlauer geworden und weiß nun, dass es andere Anlaufstellen gibt, die ich nutzen muss, wenn ich Geld brauche. Ich will mein Leben in den Griff kriegen", beschwor er das Gericht vor der Urteilsverkündung.

Zu vier Jahren und drei Monaten Jugendhaft wegen räuberischen Diebstahls in einem minder schweren Fall wurde er dann schließlich verurteilt. Angerechnet wurde dabei das vorangegangene Strafmaß von zwei Jahren und acht Monaten, dass dem Angeklagten im Juni 2014 zur Bewährung ausgesetzt worden war. Angerechnet wurde auch die Untersuchungshaft, in der er seit Oktober 2014 saß.