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33-Jährige mietete sich in Wohnung ein, obwohl sie kein Einkommen hatte / Antrag auf Wohnungsgeld sogar zurückgezogen "Ich weiß, das war mies und richtig fies"

27.02.2015, 01:17

Gardelegen (iwi) l Das war schon ein reichlich dreister Auftritt. Erst am Verhandlungstag, wo sich die 33-Jährige Gardelegerin wegen Betruges vor dem Gardeleger Amtsgericht verantworten musste, hatte sie laut eigener Aussage einen Teil ihrer Schulden an ihre früheren Vermieter beglichen. "Ich habe das extra erst heute gemacht", fügte sie hinzu. Einen Beleg dafür hatte sie jedoch nicht mitgebracht.

Nicht einmal zwei Monate hatte sie in der Gardeleger Wohnung gelebt, ehe sie wieder auszog - nun noch das Gerichtsverfahren. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete, dass sie in die Wohnung unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen eingezogen sei, ein so genannter Eingehungsbetrug. Die junge Frau schilderte den Fall komplett anders.

Sie habe sich die Wohnung auf Empfehlung eines Bekannten angeschaut und sie habe ihr gefallen. Gleich beim ersten Besichtigungstermin im November 2013 habe sie gesagt, dass sie das Wohngeld erst beantragen müsse. Bei einem Telefonat kurz vor dem Mietvertragsabschluss habe sie dann erfahren, dass sie bei Unterschrift 600 Euro Kaution mitbringen müsse. "Das war nicht machbar für mich, die Vermieterin wusste, dass ich das nicht zahlen kann", so die 33-Jährige. Die junge Frau war weder berufstätig, noch bezog sie Arbeitslosengeld oder Hartz IV.

Die Erinnerungen der Vermieterin und ihres Ehemannes, der beim Unterschreiben des Mietvertrages dabei war, sahen anders aus. "Sie hat gesagt, sie arbeitet in einem Einkaufsmarkt im Lager und Büro", berichtete die Vermieterin (43) vor Gericht. Weil ihr Geld immer erst Mitte des Monats komme, sei sogar vereinbar worden, dass sie die Miete etwas später überweisen könne.

Aus Kulanzgründen, und weil die Frau über Bekannte vermittelt worden war, hatten die Vermieter laut ihrer Aussage überhaupt zugestimmt, dass sie die Kaution in zwei Raten begleichen solle und nicht schon bei Vertragsabschluss. Doch weder Kaution noch Miete in Höhe von 376 Euro flossen ab Januar 2014, obwohl die Gardelegerin in die Wohnung eingezogen war.

Vermieterin immer wieder vertröstet

Auf Nachfragen der Vermieterin vertröstete die 33-Jährige immer wieder. "Ich habe es schleifen lassen", bekannte die junge Frau vor Amtsrichter Axel Bormann. Sie habe die Vermieterin auch angeschwindelt, fügte sie hinzu.

Mitte Januar musste dann in der frisch sanierten Wohnung die Dusche repariert werden, weil sie undicht war. Als die Vermieterin dann erneut das Gespräch wegen der ausstehenden Zahlungen suchte, wurde sie abgewiesen. "Da war mir das alles suspekt", so die 43-Jährige. Auch in dem Einkaufsmarkt gab es keine Anzeichen dafür, dass die Mieterin dort tätig war. Nach einer Abmahnung kündigte die Vermieterin der Angeklagten schließlich fristlos.

Ganz offensichtlich aus Ärger darüber, zog die 33-Jährigen sogar ihren Antrag auf Wohngeld beim Jobcenter zurück. "Ich weiß, das war mies und richtig fies", sagte die Frau. Reue war bei diesen Worten jedoch nicht einmal im Ansatz erkennen.

"Die Leute haben Anspruch auf ihre Miete, ist Ihnen das klar?", wandte sich der Richter an die Angeklagte. "Spätestens in dem Augenblick, wo sie ihren Antrag zurückgenommen haben, war das ein Betrug", verdeutlichte er.

Fortsetzungstermin mit dem Wohnungsvermittler

Das Verfahren endete noch nicht mit einem Urteil, da bei einem Fortsetzungstermin am 3. März noch der Wohnungsvermittler gehört werden soll. Außerdem soll die Angeklagte mit dem Überweisungsschein belegen, dass sie tatsächlich die Januar-Monatsmiete am ersten Verhandlungstag überwiesen hatte.