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Brunauer musste seinen Führerschein abgeben und bekam eine Geldstrafe Betrunken zur Tankstelle

Von Ilka Marten 02.03.2015, 02:21

Der schnelle Einkauf an der Tankstelle an einem Sonntagabend wurde für einen Brunauer sehr teuer. Weil er betrunken gefahren war, muss er 450 Euro Geldstrafe zahlen. Außerdem muss er zur MPU, bevor er seinen Führerschein zurückbekommt.

Brunau/Gardelegen l Aus plötzlichen Erinnerungslücken wurde am Ende doch noch die Wahrheit. Wegen Trunkenheit im Verkehr musste sich ein 38-jähriger Brunauer vor dem Gardeleger Amtsgericht verantworten. Der Mann war im September 2014 stark betrunken Auto gefahren.

Das gab er jedoch nicht sofort zu. "Ja, ich bin nach Kalbe gefahren, aber ich bin nicht unter Alkohol gefahren", sagte der Angeklagte dem Strafrichter Axel Bormann. Er sei an dem Sonntagabend zur Tankstelle nach Kalbe unterwegs gewesen, um dort Getränke zu holen.

Doch als der Mann wieder zu Hause war, klopfte es 45 Minuten später an der Tür. Polizeibeamte standen dort. Sie hatten bereits sein Auto überprüft und festgestellt, dass die Motorhaube des Fahrzeugs noch warm war.

Selbst als Bormann auf die Befundberichte aus der Blutentnahme verwies, war der Brunauer noch nicht davon überzeugt, dass er getrunken habe. Um 23.49 Uhr betrug der Wert satte 2,3 Promille Alkohol im Blut, eine halbe Stunde später waren es 2,17. "Wenn Sie in einer Dreiviertelstunde so viel getrunken haben wollen, dass Sie 2,3 Promille haben, sind Sie tot", so Bormann.

Hinzu kam, dass der Mann laut Arzt äußerlich nicht merkbar unter Alkoholeinfluss stand. Es könne natürlich auch sein, dass ein Gutachter sagen würde, "Sie sind ein medizinisches Wunder". Da bat der Anwalt des Angeklagten, der sichtlich überrascht von der Aussage seines Mandanten war, dass dieser nichts getrunken habe, um eine kurze Unterbrechung. Und danach war der 38-Jährige doch "überzeugt, dass ich vorher etwas getrunken habe". Diese Aussage ersparte einen Fortsetzungstermin mit Gutachter, und dem Angeklagten damit auch viel Geld.

Die Staatsanwältin beantragte eine Strafe von 35 Tagessätzen à 15 Euro. Richter Bormann verurteilte den Mann, der bislang nicht vorbestraft war, schließlich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro und damit 450 Euro. Auf Fahrten mit dem Auto muss der Brunauer noch länger verzichten, denn sein Führerschein, der seit der Trunkenheitsfahrt eingezogen ist, bleibt noch weitere sieben Monate in Obhut der Behörden. Und auch danach gibt es ihn nicht gleich wieder. Weil der gemessene Wert über 1,6 Promille lag, muss der Mann zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

"Für Sie spricht, dass Sie die Wahrheit gesagt haben. Gegen Sie spricht der Alkoholkonsum. Und Ihr Wert war ganz schön hoch", so Bormann. Ab 1,6 Promille gelte man als trinkgewohnt. "Und da spricht eine Menge für, dass Sie regelmäßig trinken", richtete sich Bormann an den 38-Jährigen.