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Weiter unklar, welche Lindstedter für den Wasserstraßenausbau zahlen müssen Jordan auf Satzungssuche

Von Ilka Marten 19.03.2015, 02:24

Weil die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Lindstedt von 2008 nicht veröffentlicht worden ist, könnte es sein, dass nur die Anlieger der Wasserstraße für den Ausbau zahlen müssen. Die Kommunalaufsicht prüft nun, welches Beitragsrecht gilt.

Lindstedt l Auch nach einem Gespräch mit Mitarbeitern der Kommunalaufsicht des Altmarkkreises am Dienstag ist noch nicht klar, welche Bewohner für den Ausbau der Lind- stedter Wasserstraße, die im August 2013 eingeweiht wurde, Anliegerbeiträge zahlen müssen. "Wir können darauf noch nicht abschließend antworten, es gibt noch kein Ergebnis", sagte Kämmerer Maik Machalz am gestrigen Mittwoch auf Anfrage.

Bislang waren die Lindstedter, so auch Ortsbürgermeister Siegfried Jordan, davon ausgegangen, dass nach wiederkehrenden Beiträgen abgerechnet wird. Doch dem könnte möglicherweise nicht so sein. Würde heißen, dass ausschließlich die Anlieger der Wasserstraße die Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, nicht alle Lindstedter.

Jordan hatte in der vergangenen Woche eine außerordentliche Ortschaftsratssitzung dazu einberufen: "Vom Ortschaftsrat bin ich beauftragt worden, mich zu kümmern." Nun sucht Jordan nach der Satzung von 1998, die der damalige Gemeinderat beschlossen haben müsste, die aber nirgendwo vorliegt. "Ich habe schon viele Schränke durchsucht", so Jordan.

"Gepennt hat damals die Verwaltungsgemeinschaft." - Siegfried Jordan, Ortsbürgermeister

Das Problem ist: 2008 hatte der Lindstedter Gemeinderat eine neue Satzung beschlossen, in der die wiederkehrenden Beiträge festgelegt worden waren. "Die ist jedoch nicht veröffentlicht worden und damit nicht anwendbar", erklärte Machalz. Dies war im vergangenen Jahr deutlich geworden, als die Verwaltung mit der Abrechnung beginnen wollte. Eine frühere Satzung liegt in der Stadtverwaltung nicht vor, auf die kann also auch nicht zurückgegriffen werden. Also gilt die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Gardelegen mit einmaligen Beiträgen.

"Ich kann der Stadt auch gar keinen Vorwurf machen, gepennt hat damals die Verwaltungsgemeinschaft, wenn es so ist", sagt Jordan. Ihm liegt als Kopie von 2008 zwar der Satzungsentwurf und auch das Sitzungsprotokoll des Gemeinderates vor, "aber mehr habe ich leider auch nicht".

Er habe inzwischen frühere Gemeinderatsmitglieder angesprochen, "aber es hat sich noch nichts Weiteres ergeben, was zur Klärung beitragen könnte", so Jordan. Er wolle nicht, dass es am Ende eine politische Schlammschlacht werde, wenn es um die Bezahlung der Beiträge gehe. Er habe nun im Namen der Ortschaft Lindstedt die Kommunalaufsicht um Prüfung des Falles gebeten. Dieses Schreiben will nun auch die Gardeleger Stadtverwaltung abwarten.

Bis Ende des Jahres sei noch Zeit, das Straßenbauprojekt abzurechnen, so Machalz. Die Maßnahme war mit rund 395 000 Euro Kosten veranschlagt worden, 65 Prozent wurden über Fördermittel finanziert.

So bitter eine Abrechnung für die direkten Anlieger wäre, deren Beiträge deutlich höher ausfallen würden, umso angenehmer wäre es für alle anderen Lindstedter, die bei einmaligen Beiträgen nicht für den Ausbau der Wasserstraße mitzahlen müssten.