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Güssefelder zeigten Kalbenser wegen Fahrens ohne Führerschein an / Geldstrafe Nur eine Schwarzfahrt zugegeben

Von Gesine Biermann 27.03.2015, 02:24

Mehrfach sei er von Anwohnern des Reiterhofes in Güssefeld gesehen worden, wie er - obwohl ohne gültige Fahrerlaubnis - mit dem Auto dort vorbeifuhr. So lautete die Anklage. Vor Gericht fuhr der Kalbenser jede Menge Gegenbeweise auf. Ein Urteil gab`s trotzdem.

Kalbe l Nein, er sei nicht an mehreren Tagen Anfang September mit seinem schwarzen BMW am Reiterhof Güssefeld vorbeigefahren, beteuert der Angeklagte. Allerdings wird ihm genau das kürzlich im Gardeleger Amtsgericht vorgeworfen. Zwar ist Autofahren ja nicht verboten, der 31-Jährige ist derzeit jedoch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die hatte er bereits im März des vergangenen Jahres abgeben müssen. Und das wussten offenbar etliche Bewohner des Dammkruges und hatten ihn deshalb angezeigt. Gleich zu viert waren sie als Zeugen gekommen.

Der junge Elektroinstallateur wies die Anklage indes von sich. Und dafür brachte er nicht nur seine Arbeitszeiten als Beweis vor - zu den genannten Zeiten habe er nämlich auf einer Baustelle in Mösenthin gearbeitet -, sondern auch einen Kollegen sowie einen Freund als Zeugen mit. Beide hätten das Auto jeweils gelenkt, in dem er als Beifahrer saß, beteuerte der Angeklagte. Minutiös widerlegte sein Anwalt dann jede einzelne Schwarzfahrt, derer sein Mandant bezichtigt wurde.

Zwar nicht auf der Klageschrift, aber im Raum stand an diesem Morgen allerdings eine Fahrt, die der Kalbenser nicht widerlegen konnte. Am 11. September war er nämlich in seinem BMW von der Polizei erwischt worden. Der hatte er dann auch seine Kennzeichentafeln ausliefern müssen. Dieses Vergehen gebe sein Mandant zu, so der Angeklagte. Die anderen jedoch nicht.

Da diese Fahrt noch gar nicht angeklagt war, gab`s zunächst mal eine Prozesspause, in der die Oberstaatsanwältin eine Nachtragsanklage schrieb und danach eine Strafe von 85 Tagessätzen zu je 35 Euro sowie eine weitere Sperre des Führerscheins für zehn Monate beantragte.

"Sie sind nicht ohne Strafe hier herausgekommen."

Richter Axel Bormann

Dem schloss sich Richter Axel Bormann an. Ob er persönlich ebenfalls davon überzeugt war, dass es sich tatsächlich nur "um einen einmaligen Verstoß" handelte, wie der Verteidiger betont hatte, ließ er sich nicht anmerken. "Sie sind schließlich nicht ohne Strafe hier herausgekommen", so Bormann. Er ermahnte er den Angeklagten eindringlich, sich nicht zu weiteren Fahrten ohne Führerschein hinreißen zu lassen, auch wenn der schwarze BMW noch hinter der Garage stehe. "Alles, was Sie nach dem 11. September angestellt haben, ist wieder strafbar." Wenn er wolle, so Bormann nicht ganz ernst gemeint, "können wir auch ins Protokoll aufnehmen, dass ich Sie hier nicht mehr wiedersehen will".

Der Mama des jungen Kalbensers im Zuschauerraum entschlüpfte daraufhin ein sehr inbrünstiges: "Ach ja, bitte!"