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Am 7. Juni wird in Hemstedt und Lüffingen ein neuer Ortschaftsrat gewählt

30.03.2015, 17:06

Hemstedt/Lüffingen (cah) l Am 7. Juni wird in Hemstedt und Lüffingen erneut gewählt, und zwar ein neuer Ortschaftsrat. Es handelt sich laut Verfügung der Kreis-Kommunalaufsicht um eine sogenannte Ergänzungswahl. Anlass dazu ist der komplette Rücktritt des Hemstedter Ortschaftsrates am 30. Januar. Ein Akt der Solidarität mit seinem Ortsbürgermeister Günter Hoop. Alle Beteiligten hatten angenommen, dass die Amtszeit des direkt gewählten Ortsbürgermeisters erst 2015 ende. Denn Hemstedt war im Rahmen der freiwilligen Phase der Gebietsreform zu Gardelegen gekommen. Günter Hoop, einst Bürgermeister der selbstständigen Gemeinde Hemstedt, wurde automatisch zum Ortsbürgermeister. Durch unterschiedliche Auslegung von Erlassen in der Stadtverwaltung endete jedoch die Amtszeit von Hoop nicht erst 2015, sondern bereits im Juni 2014. Das Land berief sich dabei auf den Paragraf 58 der Gemeindeordnung von 2009. Darin heißt es, dass bei Eingemeindung der bisherige Bürgermeister als Ortsbürgermeister für den Rest seiner ursprünglichen Wahlperiode im Amt bleibt, "längstens für die erste Wahlperiode des Ortschaftsrates nach der Neubildung oder Eingemeindung." Und die endete für Hemstedt am 30. Juni 2014. Allerdings hätte Günter Hoop bei den Kommunalwahlen 2014 für den Ortschaftsrat kandidieren müssen, um als Ortsbürgermeister wieder gewählt werden zu können. Aufgrund der Annahme, dass seine Amtszeit erst 2015 endet, hatte er sich nicht an der Wahl beteiligt. Der Ortschaftsrat wollte Hoop jedoch weiter als Ortsbürgermeister behalten. Mit dem kompletten Rücktritt ist dies nun auch wieder möglich. Im Rahmen der freiwilligen Phase der Gebietsreform waren auch die Gemeinden Zichtau, Jeseritz, Wannefeld und Wiepke nach Gardelegen gekommen. Allerdings erst zum 1. Januar 2010, also nach der Kommunalwahl 2009, erläuterte Bürgermeister Konrad Fuchs im Stadtrat. Damit beginnt die erste Wahlperiode des Ortschaftsrates am 1. Juli 2014. Die gewählten Bürgermeister, die als Ortsbürgermeister übergeleitet wurden, könnten ihre siebenjährige Amtszeit beenden, so Fuchs. Sie seien danach zusätzliches Mitglied im Ortschaftsrat bis zum Ende der ersten Wahlperiode am 30. Juni 2019.