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Beschädigungen durch städtische Bäume: Stadt hat nur bei mangelhafter Baumkontrolle Schuld Sturmschäden als höhere Gewalt

Von Gesine Biermann 08.04.2015, 03:21

Nicht nur an den Straßen, auch auf dem Gardeleger Friedhof hebelte Sturmtief Niklas in der vergangenen Woche Bäume aus. Dadurch wurden auch Gräber beschädigt. Betroffene sollten in der Friedhofsverwaltung Bescheid geben. Ob Schäden über die städtische Versicherung reguliert werden können, muss geprüft werden.

Gardelegen l Gut, dass niemand zu Schaden kam. An der mächtigen Wurzel ist nämlich selbst jetzt noch zu erkennen, wie groß der Baum war, der vermutlich in der Nacht zum vergangenen Mittwoch auf dem Gardeleger Friedhof gleich auf mehrere Gräber stürzte. Der Grabstein davor hielt der Wucht nicht stand. Auch ein gegenüberliegender, kleinerer Baum wurde gleich mit umgerissen.

"Es sah schlimm aus nach dem Sturm."

Isolde Niebuhr, Fachdienstleiterin im Ordnungsamt

Am Mittwoch sahen sich zwei Ordnungsamtsmitarbeiterinnen den Schaden an. "Neben dem umgestürzten Baum hatten wir auch noch eine abgeknickte Baumkrone", bestätigt Fachdienstleiterin Isolde Niebuhr auf Nachfrage der Volksstimme. Zudem waren zahlreiche große Äste und kleinere Zweige vom Wind abgebrochen worden: "Es sah schlimm aus nach dem Sturm", so Niebuhr, die mit ihrer Kollegin die Schäden an diesem Morgen dokumentierte und fotografierte.

Im Anschluss hatten die Mitarbeiterinnen angesichts des immer noch wütenden Sturmes sogar noch eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie Friedhofsbesucher zur Vorsicht mahnten. "Gerade Kiefern haben eher flache Wurzeln", so Niebuhr. Da könne so ein Baum schnell mal fallen. Zum Glück wurde aber kein Besucher verletzt. Es blieb beim Sachschaden an einigen Gräbern.

Der allerdings bleibt in einem solchen Fall möglicherweise an den geschädigten Bürgern hängen. Zwar hat die Stadt mit dem Kommunalen Schadensausgleich in Berlin einen Haftpflichtversicherer, für den gilt allerdings - wie bei auch bei allen anderen Haftpflichtversicherern - die Schuldfrage. "Schuld an umgestürzten Bäumen wäre die Stadt als Eigentümerin aber nur dann, wenn sie ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist", erläutert die für solche Fälle zuständige Mitarbeiterin Regina Giggel. So müssen Kommunen jeweils zwei Mal jährlich alle ihre Bäume kontrollieren - ein Mal im unbelaubten, ein weiteres Mal in belaubtem Zustand. Für den Friedhof hat die Stadt die regelmäßige Baumschau allerdings auf die Lebenshilfe übertragen, die auch die Bewirtschaftung des Friedhofes leistet.

Fallen bei solchen Kontrollgängen dann kranke Bäume oder Totholz auf - um das zu erkennen, werden die Mitarbeiter regelmäßig geschult -, müssen sie entfernt werden. Damit kommt die Stadt ihrer Sorgfaltspflicht nach.

"Ansprüche werden im Einzelfall geprüft."

Isolde Niebuhr, Fachdienstleiterin im Ordnungsamt

Nur wenn die turnusmäßigen Kontrollen ausgeblieben sind, oder die Stadt offensichtlich gefährdete Bäume nicht weggenommen hat, würde die Versicherung einspringen. In jedem anderen Fall gelte ein durch Sturm umgefallener Baum als höhere Gewalt, so Giggel. In einem solchen Fall muss der geschädigte Bürger - solange er sich nicht privat dagegen versichert hat - also seinen finanziellen oder gesundheitlichen Schaden selbst tragen.

Ordnungsamtsmitarbeiterin Isolde Niebuhr empfiehlt allen Bürgern, die durch den jüngsten Sturm Schäden durch ungestürzte kommunale Bäume erlitten haben, diesen dennoch zu melden - im Falle des Friedhofes kann dies bei der Friedhofsverwaltung erfolgen. Etwaige Ansprüche würden dann im Einzelfall geprüft.