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Landgericht Gardelegen Drohung: "Bisschen rumschießen"

Weil er vom Jobcenter einen Bescheid erhielt, 3000 Euro zurückzuzahlen,
rastete ein 63-jähriger Klötzer am Telefon aus und bedrohte zwei
Sachbearbeiter. Zwar bestritt er die Tat nicht, zeigte in der
Verhandlung jedoch nicht im Ansatz Reue.

Von Ilka Marten 23.04.2015, 03:15

Gardelegen l Das einzige, das für ihn sprach, war, dass er die Tat nicht bestritt. Aber das war es auch schon. Wegen Bedrohung musste sich ein 63-Jähriger aus Klötze vor dem Amtsgericht verantworten - und zeigte sich dabei reichlich schlecht gelaunt und bockig.

In äußerst aggressiver Form hatte sich der Mann bei zwei Mitarbeitern des Jobcenters geäußert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Bedrohung in zwei Fällen vor. Der Mann soll sinngemäß am Telefon gesagt haben, ob er sich erstmal eine Waffe besorgen müsse und dorthin kommen solle, so die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Der Grund, warum der Mann so aus der Haut fuhr: Er hatte einen Widerspruchsbescheid vom Jobcenter erhalten, der besagte, dass er 3000 Euro zurückzahlen müsse. Das Pikante an der Bedrohung: Der Mann war als Sportschütze im Besitz von zwei Waffen. Das wussten die zwei Mitarbeiter des Jobcenters zum Tatzeitpunkt jedoch nicht.

Am 17. Dezember gegen 11.45 Uhr rief der Klötzer die Mitarbeiterin (30) an, die den Widerspruchsbescheid verfasst hatte. "Er sagte, dass er nicht wisse, wie er das bezahlen solle und ist dann gleich aus der Haut gefahren", so die Zeugin. "Ich glaube, ich muss mal eine Waffe besorgen und ein bisschen rumschießen", zitierte die junge Frau den Wortlaut des Mannes. Das mit der Waffe habe er gleich zweimal gesagt. Sie habe dann versucht, dieses Telefonat zügig zu beenden, "denn es brachte einfach nichts". Sie habe ihm noch die Telefonnummer eines Kollegen gegeben, der für Ratenzahlungen zuständig ist. Den rief der 63-Jährige auch prompt an. Und auch der junge Mann (25) schilderte den Vorfall wie zuvor seine Kollegin. "Er wird sich eine Knarre besorgen, um uns zu besuchen und abzuknallen", gab er den Mann wider.

Doch bei dem zweiten Mitarbeiter beruhigte sich der Angeklagte im Laufe des Gesprächs. "Wir haben dann einen Konsens gefunden, wie er die Summe abbezahlen kann", so der Mitarbeiter, der das Vorkommnis sehr gelassen schilderte. Die beiden Mitarbeiter des Jobcenters hatten den Angeklagten vor der Verhandlung noch nie von Angesicht zu Angesicht erlebt, nur bei diesem Wut-Telefonat im Dezember.

Obgleich er bei der Verhandlung die Chance gehabt hätte, sich bei den Zeugen zu entschuldigen, tat der Klötzer dies nicht. Stattdessen saß er bockig auf der Anklagebank und warf Richter Axel Bormann vor, dass er sein Urteil doch eh schon gefällt habe.

Die Bedrohungstat an sich bestritt der Mann nicht, aber dass seine Aktion falsch gewesen sei, sagte er auch nicht. Stattdessen versuchte er, mit Ausflüchten sein Verhalten zu begründen. Er werde vom Amt drangsaliert und habe schon vorher versucht, sich zu beschweren. Der Richter daraufhin: "Das interessiert mich überhaupt nicht." Darauf reagierte der Klötzer bockig: "Ich sage keinen Ton mehr." Und mehr war von ihm im Prozess auch nicht zu hören.

Nachdem die beiden Mitarbeiter den Vorfall vorschriftsmäßig gemeldet hatten, stellte sich heraus, dass der Mann Mitglied eines Schützenvereines ist und im Besitz von zwei langen Waffen. Die Waffenbesitzkarten wurden ihm daraufhin vom Altmarkkreis entzogen. Für die beiden Bedrohungen beantragte die Staatsanwältin eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro.

Der Richter verurteilte den Mann zur Zahlung dieser Geldstrafe von 600 Euro. "Die Leute von der Verwaltung machen nur ihren Job. Das, was Sie sich als Waffenbesitzer erlaubt haben, schlägt dem Fass den Boden aus", so Bormann. Der Verurteilte nahm das ungerührt hin.