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Gardeleger bringt Hund seines Kumpels um / Haft oder 1000 Sozialarbeitsstunden für den gleichgültigen Tiermörder "Da hab ich ihm die Kehle durchgeschnitten"

Von Gesine Biermann 29.04.2015, 03:14

Weil sein Kumpel seinen Hund nicht mehr haben will, bringt ein Hartz-IV-Empfänger das Tier einfach um. Jetzt heißt es für ihn: entweder arbeiten oder ab ins Gefängnis.

Gardelegen l Schon drei Mal während seiner langen Karriere als Strafrichter habe er einen Menschen wegen der Tötung eines Tieres verurteilen müssen, "aber mit welcher Kälte und Grausamkeit sie schildern, was sie gemacht haben, schlägt dem Fass den Boden aus!"

Fassungslos sitzt Richter Axel Bormann vor wenigen Tagen hinter seinem Richtertisch im Gardeleger Amtsgericht. Auf der Anklagebank vor ihm ein Mann, der offensichtlich zu keinerlei Empathie fähig ist. Zumindest nicht gegenüber Tieren. Absolut ungerührt schildert der dreifache Vater jenen Tag Ende Dezember des vergangenen Jahres, an dem er den Hund seines Kumpels umbrachte.

"Der Hund kam ja den ganzen Tag nicht raus."

Angeklagter

Zuvor hatte er bei seinem Freund zu Hause gesessen und mit ihm gemeinsam getrunken, gibt er zu - auch wenn der Angeklagte das grinsend als "genießen" bezeichnet. Und während die zwei in der Küche sitzen, schimpft der Freund - "wie so oft" - über seinen Hund. Der habe schon wieder in die Küche gemacht, beschwert sich Hundebesitzer wütend bei seinem Kumpel. "Aber das war eigentlich kein Wunder, denn der Hund kam ja den ganzen Tag nicht raus", kommentiert der Angeklagte. Mehrfach will er seinem Freund deshalb geraten haben, das Tier entweder zu verkaufen oder ins Tierheim zu bringen. "Doch der wollte das nicht." Stattdessen habe der versucht, ihn zu überreden, das Tier loszuwerden. "Der ist mir ständig damit auf den Sack gegangen."

Und an diesem Dezembertag gibt der gebürtige Mecklenburger dem Drängen schließlich nach. Warum, das weiß er nicht mehr. "Ich bin mit dem Gassi gegangen und hab mir von Karli* ein Küchenmesser mitgenommen." Am Langförderweg in Gardelegen hatte er dem Tier dann schließlich Leine und Halsband abgemacht - "Das wollte Karli gern wiederhaben, da war wohl auch die Hundemarke dran." Und dann habe er den Hund mit dem Messer getötet. "Wie?", will Bormann wissen: "Na ich hab ihm die Kehle durchgeschnitten, wie man das so macht", sagt der 49-Jährige emotionslos. Eben genau so, wie er früher auch Kaninchen geschlachtet habe.

Den Kadaver des Hundes will er sich dann offensichtlich aber schnell vom Hals schaffen. Den habe er dort am Weg "einfach in einen Graben fallenlassen", sagt der Hartz-IV-Empfänger achselzuckend. Ja, hinterher, habe er das irgendwie auch bedauert, dass er den Hund getötet habe, sagt er schließlich auf Bormanns Nachfrage. "Aber hinterher ist es eben zu spät."

Dass die Tat überhaupt vor dem Gericht landet, ist offenbar zwei Frauen zu verdanken, die Anzeige erstattet hatten. Sie müssen ihre Beobachtungen aber zum Glück nicht mehr schildern. Da der Angeklagte geständig ist, kann Bormann die Zeuginnen an diesem Tag entlassen und die Beweisaufnahme schließen.

"Es ist wichtig, mal ein Zeichen zu setzen."

Richter Axel Bormann

Nur selten lag bisher ein Urteil des Richters aber wohl so weit entfernt vom Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Lediglich 50 Tagessätze zu je 50 Euro - immerhin sei der Mann nicht vorbestraft - beantragt die Anklägerin an diesem Morgen. Bormann indes entscheidet ganz anders. "Ich denke es ist wichtig, in einem solchen Fall auch mal ein Zeichen zu setzen", sagt er und verkündet - beinahe ebenso ungerührt wie der Angeklagte zuvor - eine Freiheitsstrafe. Ein halbes Jahr muss der Mann, der derzeit eine Arbeitsmaßnahme macht, nun ins Gefängnis, sollte er sich in den nächsten drei Jahren irgendetwas zu schulden kommen lassen. Das gilt auch, wenn er die 1000 gemeinnützigen Arbeitsstunden nicht ableistet, die Bormann als Auflage verhängt. "Am liebsten wäre es mir, sie machten die im Tierheim", so Bormann.

Ob man dort einen verurteilten Tiermörder haben will, scheint aber eher fraglich.

* Name geändert