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Friedhofsgebühren Thema im Ortschaftsrat Potzehne / Deutlich höhere Kosten zu erwarten Rolletschek: "Neue Satzung schlägt heftig auf"

Von Andreas Puls 23.05.2015, 03:23

Für die Stadt Gardelegen und ihre Ortsteile wird eine einheitliche Friedhofssatzung vorbereitet. Verbunden sein dürfte das für viele Friedhofsnutzer mit einer deutlichen Erhöhung der Kosten. Das war am Donnerstagabend Thema bei der Sitzung des Ortschaftsrates Potzehne.

Potzehne l Seit 2011 ist Gardelegen Einheitsgemeinde. Doch viele der alten Satzungen haben in den Orten noch bis heute Bestand, darunter die Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzungen. Die per Landesgesetz geforderte Einführung der doppelten Haushaltsführung erfordert nun eine Vereinheitlichung der Satzungen. Verbunden sein dürfte das damit, dass viele Friedhofsnutzer künftig tiefer in die Tasche greifen müssen - sowohl für die Nutzung der Trauerhallen, als auch für die langfristigen Kosten für die Grabstellen.

Sorgenvoll blickten die Ortschaftsräte von Potzehne auf die sich abzeichnende Kostenerhöhung. Allerdings ist derzeit noch unklar, um wieviel teurer die Friedhofsnutzung in dem Ort künftig tatsächlich wird. "Klar ist aber, dass die neue Satzung für Potzehne heftig aufschlägt", sagte Ortsbürgermeister Harald Rolletschek.

726 Euro pro Grabstelle bei 25 Jahren Nutzung

Der durch die Verwaltung erstellte Satzungsentwurf beruhe auf Berechnungen einer externen Firma, die die kostendeckende Friedhofsbewirtschaftung für alle Ortsteile zur Grundlage ihrer Kalkulation gemacht hat - "sogar machen musste, damit Verwaltung und Stadtrat eine realistische Arbeitsgrundlage haben", so Rolletschek. Die demnach zu entrichtenden Kosten dürften sich für die meisten Potzehner wohl ziemlich abschreckend anhören. Wie der Ortsbürgermeister informierte, belaufen sich laut Satzungsentwurf künftig die Grabkosten (Reihengrab, Liegedauer 25 Jahre) auf 726 Euro. Für ein normales Urnengrab (ebenfalls 25 Jahre) wären 475 Euro zu berappen. Möglich sei laut Entwurf eine Ratenzahlung in zwei bis drei Raten, jedoch keine jährlichen Zahlungen mehr, wie bis dato üblich.

Laut alter und nach wie vor gültiger Potzehner Friedhofsgebührensatzung betragen die Grabkosten 100 Euro - übrigens bei einer Liegedauer von 40 Jahren. Wie Kapahnke weiter informierte, seien in die Gebühren alle anfallenden Kosten mit einkalkuliert worden, so auch die Pflege der Grünflächen und der Wege, aber auch die Kosten für das Ausheben und Schließen der Gräber.

"Klar ist, dass derartige Kosten auch mit berücksichtigt werden müssen, da sie nun einmal anfallen. In der doppischen Haushaltsführung wird einfach alles erfasst. Eine Kostenerhöhung ist daher auch unausweichlich. Die Frage ist nur, wie hoch sie am Ende ausfällt", meinte Ortschafts- und Stadtratsmitglied Kapahnke.

Kalkuliert: 600 Euro für eine Trauerhallennutzung

Noch deutlicher als bei den Grabstellen fällt der Kostensprung mit Blick auf die Nutzung der Trauerhalle aus. Die Durchführung von Trauerfeiern war in Potzehne bislang kostenfrei. Laut Satzungsentwurf sind dafür aber künftig 600 Euro zu berappen. Wie Rolletschek erläuterte, gehe die Firma für ihre Kostenkalkulation von durchschnittlich 100 Trauerfeiern pro Jahr aus. Allerdings, so dämpft der Ortsbürgermeister die schlimmsten Erwartungen, sei in den bisherigen Beratungen zu dem Satzungsentwurf davon die Rede gewesen, dass diese Kosten am Ende bei weitem nicht so hoch ausfallen werden.

Räte fordern Aussagen zu Liegezeit-Verlängerungen

"Die Politik hat auch noch ein Wörtchen mitzureden. Es kann und darf bei der Friedhofsnutzung nicht zu Verwerfungen zwischen Stadt und Land kommen", stellte Rolletschek klar. Vielmehr werde es voraussichtlich darauf hinauslaufen, dass sich die künftigen Kosten für die Trauerhallennutzung in den einzelnen Ortsteilen an Gardelegen orientieren werden. Dort betrage die Gebühr 100 Euro. Mit Blick auf den Satzungsentwurf wies Kapahnke zudem darauf hin, dass die Grabstellen-Nutzung von 40 auf 25 Jahre gekürzt wurde. "Eine Verlängerung soll zwar möglich sein. Aber konkrete Aussagen dazu gibt es bislang im Satzungsentwurf nicht. Es ist sehr wichtig, dass darüber noch einmal im Stadtrat diskutiert wird und konkrete Festlegungen getroffen werden", betonte Kapahnke.