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20-Jähriger zu 200 Arbeitsstunden verurteilt Amphetamine im Portemonnaie

09.03.2011, 04:30

Gardelegen (iwi). So schnell kann das gehen: Zu einer Woche Dauerarrest, 200 gemeinnützigen Arbeitsstunden und der Zahlung von 500 Euro verurteilte Richter Axel Bormann einen 20-Jährigen aus dem Raum Gardelegen. Die Polizei hatte bei ihm am 11. Januar 2011 ein halbes Gramm Amphetamine im Portemonnaie gefunden. Die Strafe fiel so hoch aus, weil er schon zweimal verurteilt worden war - wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung und Diebstahls.

Es war schon ein dummer Zufall, dass ihn die Polizei in Stendal überprüfte. "Ich hatte für meine Freundin ein Auto gekauft, das war nicht angemeldet und deswegen wollte ich es abschleppen", berichtet der Angeklagte. Das fiel der Polizei auf, "und dann versuchten Sie ihr Portemonnaie zu verstecken, wo dann im Münzfach eine Folientüte mit weißem Pulver gefunden wurde", liest Richter Bormann aus den Akten vor.

Die Tüte hatte der Angeklagte laut eigener Aussage aus der Stendaler Disco Foxi: "Das wurde mir dort zugesteckt, ich sollte mal probieren." Irgendwann danach habe er seine Hose ausgeräumt und die Tüte ins Portemonnaie gesteckt. Und er sagt: "Mich hat angekotzt, dass ich das Zeug nicht gleich weggeschmissen habe." Gezahlt habe er für den Stoff nichts, so der 20-Jährige. Von wem er die Tüte hatte, sagt er nicht: "Dafür ist mir mein Leben zu teuer." Gleichgültig, manchmal fast desinteressiert wirkend, beantwortet der junge Mann die Fragen von Richter Bormann und Staatsanwalt Eduard Zimmermann. Ob er eigentlich irgendetwas verstanden habe?, fragt ihn der Staatsanwalt. "Es lohnt sich nicht, irgendeinen Mist zu machen, nach der Sache mit Jävenitz", antwortet der Angeklagte.

Er gehörte zum Trio, das mehrere Wohnmobile und den Jävenitzer Hort im Januar 2009 anzündete. Eduard Zimmermann kann sich nur schwer beherrschen: "Sie haben immer noch überhaupt nichts kapiert! Ich fühle mich leicht verarscht." Das sagt er auch im Hinblick auf die angeblich 300 Euro, die der 20-Jährige nach eigenen Aussagen zu Hause als Kostgeld abgeben müsse. Als Arbeitslosengeld erhält er 570 Euro.

Am Ende fordert Staatsanwalt Zimmermann zwei Wochen Dauerarrest, auch weil der Angeklagte "mauert bis zum Gehtnichtmehr". Daraus sei keine Einsichtsfähigkeit zu erkennen. Und er warnt den 20-Jährigen, dass man beim Konsum von "Amphetaminen ganz schön weich in der Birne wird". Bormanns Urteil fällt wie folgt aus: eine Woche Dauerarrest, 200 gemeinnützige Arbeitsstunden und 500 Euro, die der Mann an das Streitschlichter-Projekt des Geschwister-Scholl-Gymnasiums zahlen muss. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Die Woche Arrest nennt Bormann "eine Woche Besinnung für Sie". Er fügt hinzu: "Da können Sie sich überlegen, wie das so weitergehen soll in im Ihrem Leben."