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Hemstedter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht Landwirt muss 800 Euro zahlen

Von Ilka Marten 14.03.2011, 05:31

Das Amtsgericht Gardelegen hat einen Strafbefehl über 80 Tagessätze á 10 Euro gegen Eckhard Berck wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erlassen. Der Landkreis hatte dem Hemstedter Landwirt in einer Aufsehen erregenden Aktion im Mai vergangenen Jahres etwa 70 Tiere, vor allem Rinder, weggenommen (wir berichteten) und ihm das Halten von Tieren untersagt.

Hemstedt. Zum eigentlichen Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz kam es nicht, auch wenn zahlreiche Zeugen - alle vom Landkreis - und der Angeklagte geladen und vor Ort waren. Stattdessen erließ Strafrichter Axel Bormann einen Strafbefehl in Höhe von 800 Euro gegen den Hemstedter Landwirt Eckard Berck, dem der Landkreis im Mai 2010 etwa 70 Rinder und Schafe weggenommen hatte. Dem Landwirt war damals auch ein Haltungsverbot ausgesprochen worden. Richter Bormann äußerte sich positiv über die Dokumentation des Landkreises, allein mehr als 200 Fotos lagen dem Amtsrichter zur Beurteilung des Falles vor.

Ehe der Landkreis die Tiere im Mai 2010 abholte, gab es eine lange Vorgeschichte, denn von September 2009 bis Februar 2010 hatte es immer wieder Kontrollen im Betrieb des Hemstedter Landwirtes gegeben. Eine lange Zeit, doch Amtstierarzt Dr. Frieder Oßwald sagte dazu nach dem Gerichtstermin: "Wir haben immer gehofft, dass der Tierbesitzer Einsehen hat und die katastrophalen Zustände ändert." Die Wegnahme sei "immer das aller-, aller-, allerletzte Mittel, das wir einsetzen", so der Amtstierarzt.

Im Mai 2010 war es soweit. Am 18. Mai erhielt Eckard Berck ein Schreiben vom Landkreis, unterschrieben vom Landkreisdezernenten Erhard Prehm, in dem angeordnet wurde, dass alle Tiere, die er halte oder betreue, "weggenommen und verwertet beziehungsweise veräußert" würden. Der Grund: wiederholte schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Zusätzliches Problem: etliche Tiere hatten keine Ohrmarken, die zur Kennzeichnung zwingend vorgeschrieben sind.

Einen Tag später wurden Bercks Rinder, ungefähr 50, von einer Weide bei Lüffingen vom Landkreis abgeholt. Das gestaltete sich schwierig. Ein Jäger, der einige der teils widerspenstigen Tiere erlegen sollte, wurde von einem Bullen verletzt. Auch die Rinder aus Bercks Stall, die Schafe und weitere Rinder von einer anderen Koppel wurden verladen.

"Wir haben ungefähr 60 bis 70 Tiere abgeholt", bestätigte Amtstierarzt Dr. Oßwald. Vier Tiere, zwei Bullen und zwei Rinder, seien "wegen großer Gefahr vor Ort getötet worden". Ungefähr 50 bis 60 Tiere seien zur Schlachtung gegangen, so der Amtstierarzt weiter. Dass darunter auch tragende Kühe und Färsen waren, sei möglich, "das ist so bei Mutterkuhherden im Frühjahr". Oßwald stellte klar: "Das kommt vor, dass tragende Tiere zur Schlachtung kommen, das ist nicht verboten." Der Schlachthof entscheide, ob Tiere aufgrund ihres körperlichen Zustandes notgetötet werden müssen, oder ob sie als Schlachtvieh verwertet werden, so der Amtstierarzt. Er fügte hinzu: "Die Schlachtgewichte haben jedenfalls unsere Einschätzung bestätigt, dass die Tiere im katastrophalen Zustand waren." Oßwald: "Ich bin 20 Jahre Amtstierarzt, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt."

Einzig die vier Pferde durften Bercks im Mai behalten, die Verantwortung für sie übernahm die Ehefrau des Landwirtes. Oßwald: "Wir hatten Hoffnung, dass die Pferde durch die anderen Familienmitglieder künftig ordnungsgemäß gehalten werden."

Familie Berck wollte auf Nachfrage der Volksstimme keine Stellung zum Strafbefehl nehmen, auch weil zurzeit noch ein anderes Verfahren läuft. Oßwald dazu: "Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Verfügung des Halteverbotes bestätigt, das Oberverwaltungsgericht ebenso."