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Bauausschuss empfahl den Entwurf des Bebauungsplanes Mildepark, der nun ausgelegt wird Zelte, Caravans und Ferienhäuser am Rottweg

17.03.2011, 04:28

Gardelegen (jm). Der Bauausschuss hat den Entwurf des Bebauungsplanes Mildepark und dessen Auslegung empfohlen. Es geht um ein knapp 3700 Quadratmeter großes Grundstück am Kreuzungsbereich der Ernst-von-Bergmann-Straße/Rottweg nordwestlich der Teichanlage des Fischerhofes Gahrns.

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine touristische Nutzung dieses Geländes geschaffen werden. Parallel zu diesem Auslegungsverfahren erfolgt die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt, deren Entwurf der Bauausschuss ebenfalls empfahl.

Noch ist das Gebiet im Flächennutzungsplan als Dauerkleingartengebiet, als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie als Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet. Künftig soll es als Sondergebiet Erholung ausgewiesen werden.

Grundlage der Planung sind Bestrebungen, die Teichanlage des Fischerhofes Gahrns mehr für Erholung zu erschließen, heißt es im Entwurf des Bebauungsplanes. Auf dem Gebiet sollen Stellplätze für Zelte und Caravans sowie Standorte für Wochenend- und Ferienhäuser geschaffen werden. Außerdem ist der Bau eines Wohngebäudes für Aufsichts- und Betreuungspersonal geplant.

Mit der Anlage soll eine Bereicherung des Freizeitangebotes der Stadt Gardelegen zum Beispiel für Angler geschaffen werden, die dann in der nahen Teichanlage ihrem Hobby nachgehen können, heißt es weiter in der Beschlussvorlage. Doch auch Wanderer könnten zu Fuß oder mit dem Rad die nähere und fernere Umgebung erkunden.

Derzeit ist die Fläche ungenutztes Ödland, ein kleiner Teil wird als Parkfläche genutzt. Das Ferienhausgebiet auf einer Fläche von 2260 Quadratmetern soll im nördlichen Teil des Gebietes entstehen, im Süden soll auf den restlichen rund 1440 Quadratmetern der Campingplatz angelegt werden. Die Erschließung erfolgt über die Ernst-von-Bergmann-Straße.

Der südliche Bereich liegt im Hochwassergebiet der Milde. Das stelle nach Aussagen des Planungsbüros kein Problem dar, weil dort keine festen baulichen Anlagen errichtet würden.

Manfred Paul, für die CDU berufener Bürger im Ausschuss, fragte nach, ob für den Mildepark öffentliche Parkplätze genutzt werden sollten. Das, sagte Bauamtsmitarbeiterin Christina Schneider, werde im laufenden Verfahren geklärt. Peter Wiechmann, wie Paul berufener Bürger, beantragte, dass im Bebauungsplan, der ohnehin nur eine eingeschossige Bebauung zulassen soll, eine Traufhöhe festgelegt werde. Es gebe in Gardelegen mehrere Beispiele, bei denen das nicht passiert sei und wo die Häuser dadurch höher seien als zuvor gedacht.

Mit dieser Änderung empfahl der Ausschuss den Entwurf des Planes. Sven Grothe und Hannelore von Baehr enthielten sich. Die Traufhöhe liegt nun bei maximal 3,70 Meter.

Schon im Jahr 2008 hatte Hans-Heinrich Gahrns das Konzept eines Mildeparkes im Ausschuss vorgestellt, damals war von etwa acht Caravanstellplätzen und etwa fünf Wochenend- und Ferienhäusern (je etwa 5,70 mal 4,30 Meter groß) die Rede. Diese Häuser sollten in Blockhausart gebaut werden, sagte Gahrns damals. Das Wohnhaus mit Rezeption sollte im hinteren Bereich des Areals entstehen. Das Gelände sei nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes, hatte Schneider damals bestätigt. Das Landschaftsschutzgebiet befinde sich südlich des verlängerten Rottweges.