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Schwarzfahrer fuhr schwarz zum Gerichtstermin Da war nicht nur der Richter sprachlos

15.04.2011, 04:32

Gardelegen (iwi). Jugendrichter Axel Bormann ist einiges gewöhnt: Manch ein Angeklagter versucht, sich geschickt durchzuschummeln, ein anderer sagt gar nichts oder nuschelt nur, der nächste erzählt ganz viel - nur nicht die Wahrheit. Doch der 19-jährige Robert* schafft es während seines Prozesses mit einer sehr ehrlichen Aussage, dass Bormann höchst ungläubig dreinschaut und es ihm für einen kurzen Moment die Sprache verschlägt.

Dabei war es eine harmlose Frage, denn Bormann wollte nur wissen, wie der Angeklagte - vorgeworfen werden ihm zwei Bahnfahrten ohne Fahrschein zwischen Mieste und Gardelegen - zum Gerichtstermin gekommen sei. Roberts Antwort: "Mit dem Zug." Der Richter darauf: "Und wo ist Ihr Ticket?" Der 19-Jährige zuckt mit den Schultern: "War ja kein Schaffner drin."

Der Richter guckt erstaunt. Als er sich gesammelt hat, sagt er nur: "Ich weiß nicht, ob ich in die Tischkante beißen soll."

Bormann, noch immer entsetzt: "Das war eigentlich eine rhetorische Frage, das ist jenseits von Gut und Böse." Auch Staatsanwältin Claudia Rohde und der Jugendgerichtshelfer haben in diesem Moment Mühe, die Fassung zu bewahren. Ohne Ticket zum Prozess wegen zwei Schwarzfahrten zu fahren, das hat wirklich was.

"Man bezahlt und dann kommt kein Kontrolleur, das kotzt mich an"

Jeden Tag fährt der junge Mann mit der Bahn von Mieste nach Gardelegen zu seinem Ausbildungsbetrieb und zurück, die Fahrt dauert zwölf Minuten und kostet jeweils 3,30 Euro. Bormann: "Wie hoch ist die Chance, erwischt zu werden?" Roberts Antwort: "Eigentlich sehr gering."

Doch Robert, der während der Verhandlung sehr naiv wirkt, ist oft erwischt worden, nicht nur die zwei Male im November 2010, sondern seit 2009 immer wieder. "Mittlerweile öffne ich die Briefe von der Bahn schon gar nicht mehr", sagt er.

Die Monatskarte für diese Strecke kostet 54 Euro, "aber ich bekomme mein Geld immer erst Mitte des Monats", begründet Robert, wieso er sich keine Dauertickets kauft. Wegen Schwarzfahrens hat der Lehrling erst im Dezember 2010 von Bormann einen Strafbefehl erhalten, 2400 Euro muss er zahlen, 80 Tagessätze à 30 Euro. Weil er keinen Widerspruch einlegte, ist dieser inzwischen rechtskräftig, obgleich die Höhe nicht angemessen war, da das Gericht damals von einem anderen Einkommen ausgegangen war.

Bormann will von ihm wissen: "Was haben Sie gegen die Bahn?" Roberts Antwort ist deutlich: "Man bezahlt und dann kommt kein Kontrolleur, das kotzt mich an." Da reicht es dem Richter, und er wird laut: "Sie haben doch eine Leistung bekommen! Sie haben doch nicht umsonst gezahlt! Die Bahn hat Anspruch auf das Entgelt." Das Verfahren ist die allerletzte Warnung für den 19-Jährigen, denn Bormann stellt es wegen des bereits erlassenen Strafbefehls - die zwei Schwarzfahrten waren zeitlich davor - ein. Doch er macht Robert klar: "Wenn ich vom heutigen Tag an hier noch eine Akte von Ihnen auf dem Tisch habe, dann geht es mit Ansage, mit Anlauf ins Gefängnis."

Als der junge Mann den Gerichtssaal verlässt, wirken dessen Aussagen noch nach - und sorgen für fassungsloses Kopfschütteln bei allen Beteiligten.

(* Name geändert)