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Einstimmiges Votum Finanzausschuss für höhere Hundesteuern

27.05.2011, 04:30

Gardelegen (dl). Der Finanzausschuss hat während seiner Sitzung am Mittwochabend einstimmig der Hundesteuersatzung der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen zugestimmt. In die Verwaltungsvorlage war zuvor noch ein Antrag der CDU-Fraktion eingeflossen, der ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Der Antrag beinhaltet, dass für gefährliche Hunde künftig eine Steuer in Höhe von 300 Euro pro Jahr fällig werden soll. Eingeordnet werden soll ein gefährlicher Hund anhand der Kampfhundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Viola Winkelmann hatte den Antrag im Namen ihrer Fraktion gestellt.

Die jetzt vorliegende neue Hundesteuersatzung war ein Auftrag der Arbeitsgruppe für den Haushaltsplan an die Verwaltung, erklärte Kämmerer Maik Machalz den Ausschussmitgliedern. Jens Bombach, Vorsitzender des Finanzausschusses und Mitglied der Arbeitsgruppe, konkretisierte: "Als Arbeitsgruppe und Rat haben wir die Aufgabe, die Einnahmen zu erhöhen." Zudem solle mit der Satzung eine Angleichung der Orte erfolgen. Denn derzeit sind die Beträge der Hundesteuern in den einzelnen Orten noch sehr unterschiedlich. Während der erste Hund in Gardelegen jährlich 36 Euro kostet, muss ein Hundebesitzer in Hemstedt nur 9,60 Euro bezahlen und einer aus Seethen 14 Euro. 26 Euro kostet der erste Hund in Berge, 25 Euro Hundesteuer für den ersten Hund sind es in Breitenfeld, Mieste, Kassieck und Solpke. Ähnlich deutliche Unterschiede gibt es auch bei den Steuersätzen für den zweiten Hund. Mit derzeit 48 Euro hat Gardelegen den höchsten Betrag, mit 9,60 Euro hat Hemstedt auch hier den niedrigsten.

Die einheitlichen Beträge in der zu beschließenden Satzung liegen bei 40 Euro für einen Hund, 50 Euro für den zweiten Hund und 80 Euro für jeden weiteren Hund. Sollte die Satzung am 6. Juni vom Stadtrat beschlossen werden, soll sie ab dem 1. Juli gelten. Ausgenommen sind allerdings die Bürger der Ortsteile, die in der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform eine Festsetzung des Ortsrechtes erwirkt haben.

Jan Dittrich, für die Gemischte Fraktion berufener Bürger im Ausschuss, empfahl, die Festlegung der Hundesteuern zu nutzen, um Anreize zu schaffen, beispielsweise um einen Hund aus dem Tierheim zu übernehmen. Für diese Tiere könnte eine Steuerbefreiung für zwei oder drei Jahre festgelegt werden. "Das wäre eine Überlegung wert", so Dittrich, denn so könnte auch etwas gegen die Überbelegung im Tierheim unternommen werden.