gericht

Von Cornelia Ahlfeld-Hakenholz 27.05.2011, 04:30

Gardelegen (iwi). Eine Prügelei zwischen zwei Frauen endete für die eine mit vielen blauen Hämatomen und Schmerzen und für die andere mit einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Richter Axel Bormann verurteilte Erika G.* (50) zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Außerdem muss die Frau aus dem Raum Gardelegen 1000 Euro an das Opfer sowie die Verfahrenskosten zahlen. Erika G. soll im November 2010 während der Nachtschicht ihre Arbeitskollegin (59) geschlagen und getreten haben - dabei mindestens dreimal mit der flachen Hand ins Gesicht, Tritte in die Knie und in den Po. Außerdem soll sie der Frau eine Kiste aus der Hand gezogen haben, so dass sich diese ihren kleinen Finger verletzte. Auch wenn Erika G. während der Verhandlung nicht alle Vorwürfe bestätigt, bestreitet sie die eigentliche Auseinandersetzung nicht: "Es ging um die Kisten, die hat sie mir immer weggenommen. Und dann kam ich vom Rauchen zurück und das ist mir der Kragen geplatzt." Aus der zunächst verbalen Auseinandersetzung, die nicht die erste zwischen den beiden Frauen war, wurde in dieser Nacht um kurz nach 3 Uhr eine körperliche. Die Angeklagte: "Ja, ich habe sie geohrfeigt. Aber ich habe nicht getreten." Auch dass sie dem Opfer eine Kiste aus der Hand gezogen habe, bestreitet die 50-Jährige nicht: "Möglich, dass dabei ein Finger zu leide kommt." Emotionslos, aber sehr bestimmt, schildert die Frau ihre Sicht der Dinge. Reue ist nicht einmal im Ansatz bei ihr zu sehen. Und sie ist auch nicht bereit Schmerzensgeld zu zahlen. Ausführlich schildert danach das 59-jährige Opfer die Prügelattacke der Kollegin: "Ich habe das Leergut von der Palette genommen, das hat ihr nicht gepasst, da hat sie mich geprügelt. Sie hat mich mit Füßen getreten, auch zwischen die Beine." Nach einer kurzen Pause sei wieder von hinten angekommen, so die Frau. Richter Bormann ist über so viel Aggressivität entsetzt: "Wissen Sie worum es hier geht? Es geht um eine Freiheitsstrafe." Erika G. nimmt seine Frage mit desinteressiert wirkendem Gesicht zur Kenntnis. Nur wenig können zwei Zeuginnen zur Aufklärung beitragen. Eine Frau habe wohl immerhin eine Ohrfeige gesehen, aber mehr nicht. Als der Richter wissen will, warum sie streitenden Kolleginnen nicht auseinandergebracht hat, antwortet die Frau: "Das war mir unheimlich, dass sich Frauen bei der Arbeit prügeln." Der Staatsanwalt hat keinen Zweifel, dass sich die Tat so zugetragen hat: "Denn Belastungstendenzen kann ich beim Opfer nicht sehen. Die Verletzungen lassen sich den Tritten zuordnen." Er fordert eine Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie die Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld. Denn es kommt hinzu: Erika G. ist gerichtserfahren, zwischen 1995 und 2001 musste sie sich viermal wegen Diebstahls und zweimal wegen Betruges verantworten. Auch für Axel Bormann ist die Sache klar: "Sie haben sich gezankt und haben den Streit vom Zaun gebrochen. Davon ist das Gericht überzeugt. Die Frau ist richtig übel von Ihnen behandelt worden." Unschön findet er, dass sich Erika G. nicht für ihr Verhalten entschuldigt hat. Allein aufgrund der günstigen Sozialprognose von Erika G. setzt er die neun Monate Freiheitsstrafe auf eine dreijährige Bewährungszeit aus. Die beiden Frauen arbeiten immer noch in dem Gardeleger Betrieb, seit der Tatnacht aber in unterschiedlichen Abteilungen.

* Name geändert