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Zigarettenkippe setzte Wohnhaus in Brand

12.09.2012, 08:36

Eine nicht richtig ausgedrückte Zigarettenkippe setzte Ende 2010 ein Haus in Klötze in Brand. Der Raucher wurde nun vom Gardeleger Amtsgericht verurteilt.

Gardelegen l "Der 28. November war eindeutig kein guter Tag für Sie", resümierte Amtsrichter Axel Bormann. "Ja, das ist dumm gelaufen", bestätigte auch der Angeklagte. Wegen fahrlässiger Brandstiftung an jenem Tag Ende 2010 war der Schleswig-Holsteiner gestern zur Zahlung von 1400 Euro verurteilt worden. Eine empfindliche Strafe für den Erwerbsunfähigkeitsrentner. Zudem könnten auch noch Regressforderungen der Gebäudeversicherung auf ihn zukommen. Dennoch hätte alles noch viel schlimmer kommen können. Denn dass der Brand in dem Klötzer Wohnhaus seine damalige Lebensgefährtin nicht das Leben kostete, hat der heute 49-Jährige nur einem funktionstüchtigen Rauchmelder zu verdanken.

Dabei hatte der Zeitungszusteller in dieser Nacht nur eine Pause machen wollen. Die erste Runde durch Klötzes Straßen hatte er bereits am Abend zuvor begonnen. Vor der zweiten "wollte ich nur kurz zu Hause ausruhen, eine "Weinschorle trinken und eine Zigarette rauchen", erzählte der Angeklagte. Ersteres als Linderung einer schmerzhaften Erkrankung, wie der Rentner erklärte, zweites zur Entspannung. Und das, obgleich ihn das Rauchen im Hause seiner Freundin eigentlich nicht gestattet war, wie er berichtete.

"Ich habe im Papierkorb rumgetrampelt, um das Feuer auszumachen"

Und eben weil die strikte Nichtraucherin die Zigarettenkippen als Beweis für sein Laster nicht finden sollte, hatte der Wahl-Klötzer diese im Papierkorb des Partyraumes verschwinden lassen. Offensichtlich eine fatale Entscheidung. Denn das Papier darin fängt urplötzlich Feuer. Das allerdings will der 49-Jährige noch rechtzeitig bemerkt haben. "Deshalb habe ich im Papierkorb rumgetrampelt, um das Feuer auszutreten", gibt er an. Im Glauben, dass der Brand vollständig aus sei, habe er erst dann den Partyraum im Kellergeschoss verlassen, um seine zweite Zustellungsrunde zu drehen.

Vorher, so erzählt schließlich seine ehemalige Lebensgefährtin im Zeugenstand, habe er aber noch bei ihr im Schlafzimmer - es liegt im Erdgeschoss - reingeschaut. "Er hat mir erzählt, dass er bei seiner ersten Runde Bekannte getroffen hat, die von einer Feier kamen, und dass er nun losfährt."

Sie habe in dieser Nacht aber schlecht schlafen können, berichtet die Frau. Gegen vier Uhr Nachts sei es ihr aber dann endlich doch gelungen. Lange dauerte der Schlaf indes nicht: "Ich bin vom Piepen des Rauchmelders über meinem Kopf aufgewacht." Das Geräusch sei ihr zunächst völlig unbekannt vorgekommen, erzählt die 58-Jährige. "Ich habe vorher ja noch nie einen Rauchmelder gehört." Als sie aufsteht und die Tür öffnet, ist der gesamte Flurbereich schon "völlig schwarz vor Qualm." Voller Angst, ihr Partner könnte noch im Kellerpartyraum sein, habe sie immer wieder seinen Namen gerufen. "Deshalb habe ich wohl auch eine Menge Rauch eingeatmet."

Schließlich verlässt sie das haus. Kurz nach dem Notruf eines Nachbarn sei dann die Feuerwehr eingetroffen, um zu löschen. Sie habe das Haus nicht mehr betreten dürfen, erzählt die Klötzerin. Doch mittlerweile hatte sie schon festgestellt, dass das Rad ihres Lebensgefährten nicht da war. "Er musste also noch unterwegs sein." Das habe sie den Einsatzkräften auch gesagt, dann habe sie ein Krankenwagen mit einer Rauchvergiftung in die Klinik gefahren.

"Wenn Sie nichts intus gehabt hätten, hätten Sie besser aufgepasst"

Mit seinem Fahrrad kommt der Angeklagte an jenem Morgen gegen 5 Uhr schließlich auch nach Hause. Als er die Feuerwehr sieht, sei er "natürlich geschockt" gewesen, gibt er zu. Den Polizeibeamten vor Ort, die ihn einer Atemalkoholkontrolle mit dem Ergebnis 1,65 Promille unterziehen, erzählt er dann aber freimütig vom zuvor brennenden Papierkorb.

Und genau hier sei das Feuer auch ausgebrochen, bestätigt gestern der zweite Zeuge. Der Abfallbehälter sei der größten Brandzehrung ausgesetzt gewesen und somit als Brandherd nachgewiesen, bestätigt der Ermittler der kriminaltechnischen Abteilung der Polizei Salzwedel und legt damit die Vermutung des Angeklagten, "es könnte ja vielleicht doch ein Kurzschluss gewesen sein", endgültig zu den Akten.

Die Staatsanwältin und im Anschluss an ihr Plädoyer auch Richter Axel Bormann finden klare Worte. Beide halten dem Mann zwar zugute, dass er seine Angaben am Brandort vor Gericht bestätigte und die Tat einräumte, beziehen sogar seine "alkoholbedingte Enthemmung" mit ein; genau dafür gibt es aber auch Kritik: "Wenn Sie nichts intus gehabt hätten, hätten Sie mit Sicherheit besser aufgepasst", unterstellte Bormann dem Angeklagten.

Dem Antrag der Staatsanwältin, für die erwiesene fahrlässige Brandstiftung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro zu verhängen, schließt sich der Richter deshalb auch an. Unter Einbeziehung eines nachfolgenden Vergehens - der Angeklagte, den seine Lebensgefährtin nach dem Brand verlassen hatte, war erheblich alkoholisiert Fahrrad gefahren - legte Bormann die Gesamtstrafe schließlich auf 70 Tagessätze fest.

Trotz allem sei er damit wohl noch glimpflich weggekommen, so Bormann. "Denn Ihre damalige Partnerin hat wohl nur der Rauchmelder gerettet."